The National Times - Ungarische Regelung zu Aberkennung von Schutz nicht mit EU-Recht vereinbar

Ungarische Regelung zu Aberkennung von Schutz nicht mit EU-Recht vereinbar


Ungarische Regelung zu Aberkennung von Schutz nicht mit EU-Recht vereinbar
Ungarische Regelung zu Aberkennung von Schutz nicht mit EU-Recht vereinbar / Foto: © AFP/Archiv

Wird einem Flüchtling der internationale Schutz wieder aberkannt, während sich die Behörden auf eine Gefährdung der nationalen Sicherheit berufen, muss er die Gründe erfahren und Akteneinsicht bekommen. Auch dürfe die Asylbehörde sich bei solchen Entscheidungen nicht systematisch auf unbegründete Stellungnahmen von Sicherheitsbehörden berufen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um einen Syrer in Ungarn. (Az. C-159/21)

Textgröße ändern:

Der Mann war 2002 wegen eines Drogendelikts verurteilt worden. 2012 wurde er als Flüchtling anerkannt, 2019 wurde ihm der Schutz wieder aberkannt. Die Entscheidung stützte sich auf zwei Stellungnahmen des Verfassungsschutzes und der Terrorismusabwehr. Begründet wurde sie mit einer Gefahr für die nationale Sicherheit, die aufgrund vertraulicher Informationen festgestellt wurde.

Laut ungarischer Regelung können Betroffene einer solchen Entscheidung erst nachträglich und nach Genehmigung Akteneinsicht bekommen. Ihnen werden die Gründe für die Entscheidung nicht genannt. Die Asylbehörde ist dazu verpflichtet, den Antrag auf internationalen Schutz abzulehnen oder den Schutz abzuerkennen, wenn Sicherheitsbehörden dies fordern. Diese müssen keine Gründe angeben.

Das Gericht in Budapest, das über den Fall entscheidet, fragte den EuGH, ob diese Regelungen mit EU-Recht vereinbar seien. Dieser verneinte. Auch wenn die Offenlegung von Informationen in der Akte aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werde, würden so die Verteidigungsrechte des Betroffenen nicht gewahrt.

Außerdem sei es allein Sache der Asylbehörde, internationalen Schutz zu prüfen. Sie müsse die Gründe für ihre Entscheidung nennen und dürfe sich nicht darauf beschränken, eine von einer anderen Behörde erlassene Entscheidung umzusetzen.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) im Streit über ein großes Gemälde an der Fassade eines Wuppertaler Hochhauses. Das Bild sollte Teil eines Open-Air-Museums von Straßenkunst in der nordrhein-westfälischen Stadt werden. Der Verein "Urbaner Kunstraum Wuppertal" bot der Eigentümergemeinschaft an, die Fassade auf seine Kosten durch eine Künstlerin gestalten zu lassen. (Az. V ZR 165/25)

Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen

Die US-Kette Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen. Das Unternehmen habe ihr "Café-Portfolio in Nordamerika sorgfältig geprüft", hieß es am Donnerstag auf der Unternehmenswebseite in einer Mitteilung an die Mitarbeiter. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit fehlenden Umsätzen. Daher sei beschlossen worden, "bis Ende der Woche etwa 250 Cafés" zu schließen. Das ist rund ein Prozent der mehr als 18.000 Cafés in Nordamerika.

Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen

Ein Gericht in Kroatien hat die Auslieferung eines Ukrainers genehmigt, dem in Deutschland eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vorgeworfen wird. Wie der Anwalt von Wolodymyr Z., Ljubo Pavasovic Viskovic, am Donnerstag mitteilte, erging der Gerichtsbeschluss bereits am 18. September. Der Anwalt kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der Adriastadt Pula einzulegen.

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Textgröße ändern: