The National Times - Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens


Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern:

Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei dürfe grundsätzlich nicht mit Nachteilen in anderen Rechtsbereichen verbunden werden, betonte das OVG. Eine Ausnahme könne jedoch bestehen, wenn - wie hier - kollidierendes Verfassungsrecht eine entsprechende Regelung rechtfertigte. Beim Waffenrecht gehe es insbesondere um die im Grundgesetz festgelegte "staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit".

Zudem hätten die Mitglieder geltend gemacht, dass die Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen des Landesverbands auf einer fehlerhaften Bewertung einzelner Äußerungen beruhe. Tatsächlich beruhe die Bewertung nicht auf einer isolierten Betrachtung einzelner Zitate, sondern auf einer "qualifizierten Gesamtschau von Äußerungen, Veröffentlichungen, Beschlüssen und dem Verhalten maßgeblicher Funktionsträger", betonte das OVG. (Az. 1 M 84/26; 3 M 76/26)

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet

Die Polizei in Bayern hat nach fast 20 Jahren den Cold Case der vermissten Kerstin Lee Langley aufgeklärt. Zwei Männer und eine Frau sollen die damals 39-Jährige im Jahr 2007 gemeinschaftlich getötet haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Regensburg mit. Einer der Männer wurde festgenommen, der zweite ist mittlerweile verstorben. Der Haftbefehl gegen die 56 Jahre alte Frau sei außer Vollzug gesetzt worden.

Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr

Nach einer tödlichen Messerattacke in einem Seniorenheim in Nordrhein-Westfalen sind die beiden verletzten Bewohnerinnen außer Lebensgefahr. Die zunächst lebensgefährlich verletzte 83-Jährige und eine 81-Jährige, die schwere Verletzungen erlitten hatte, wurden am Wochenende operiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Coesfeld und Münster mitteilten. Ein 72-Jähriger soll am Freitag eine 86-jährige Mitbewohnerin getötet und die beiden anderen Frauen schwer verletzt haben.

Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus

Nach dem Fund eines toten 84-Jährigen vor rund zwei Wochen in Ulm wird wegen eines möglichen Tötungsdelikts ermittelt. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei in der baden-württembergischen Stadt am Montag mitteilten, bestätigte eine Obduktion inzwischen erste Hinweise auf ein Verbrechen. Einzelheiten zur Tat oder möglichen Hintergründen nannten diese nicht.

Textgröße ändern: