The National Times - Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt


Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Weil er am Rande eines Jubelkorsos in Berlin nach einem türkischen Fußballspiel einen Mann geschlagen haben soll, ist ein Polizist zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 28-Jährigen am Dienstag der versuchten Körperverletzung im Amt schuldig.

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Sie sei überzeugt, dass der Angeklagte einen 19-jährigen nach dessen Festnahme "mit Verletzungsabsicht" mit der Faust geschlagen habe, sagte Richterin Anna Lena Rohlfing in ihrer Urteilsbegründung. Da aber nicht sicher festgestellt worden sei, ob der Geschädigte Schmerzen und eine Verletzung erlitten habe, sei die Tat als Versuch zu werten.

Der Vorfall hatte sich im Mai 2025 ereignet. Nach einem türkischen Meisterspiel hatten sich hunderte Menschen auf dem Berliner Kurfürstendamm versammelt. Nachdem es zunächst friedlich zugegangen sei, sei im Laufe des Abends die Stimmung gekippt, sagte die Richterin. Da der 19-Jährige einen Beamten geschubst haben soll, sollte dieser festgenommen werden. Dabei habe er sich seiner Festnahme widersetzt und "heftig agiert", wie auch auf Videos zu sehen sei, sagte Rohlfing.

Nachdem der Festgenommene zu einem Polizeiwagen gebracht worden war und durchsucht werden sollte, kam es zu dem Schlag. Es sei menschlich nachvollziehbar, dass der Angeklagte in einer dynamischen Situation womöglich aufgebracht war, sagte die Richterin. Dass er dem Geschädigten später, als sich die Situation bereits beruhigt hatte und der Angeklagte fixiert war, noch "eine mitgegeben" habe, sei allerdings nicht hinnehmbar.

Die Staatsanwaltschaft ging von einer vollendeten Körperverletzung im Amt aus und forderte eine Geldstrafe von 8400 Euro. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch, weil aus ihrer Sicht nicht nachgewiesen wurde, dass es sich bei dem Täter um den Angeklagten handelte. Dieser sei wie alle anderen eingesetzten Polizisten in voller Montur und nicht erkennbar gewesen.

Das sah Richterin Rohlfing anders. Einer der anwesenden Zugführer, der als Zeuge aussagte und den Angeklagten belastete, habe den 28-Jährigen an der Augenpartie erkannt, betonte sie. Da es sich bei dem Zeugen um einen erfahrenen Polizeibeamten handle, sei dies glaubwürdig. Der Angeklagte selbst hatte sich während des zweitägigen Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert.

M.A.Walters--TNT

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