The National Times - Mordurteil gegen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft

Mordurteil gegen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft


Mordurteil gegen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft
Mordurteil gegen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft / Foto: © AFP/Archiv

Fast 53 Jahre nach der Tötung eines Manns an einem Berliner Grenzübergang wird das erste Mordurteil gegen einen früheren Stasi-Mitarbeiter vom Bundesgerichtshof überprüft. Der BGH kündigte am Freitag in Karlsruhe eine Verhandlung für den 7. Dezember an. Der Angeklagte geht demnach gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2024 vor. (Az. 5 StR 397/25)

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Der zu dem Zeitpunkt 80 Jahre alte Mann war vom Landgericht des Mordes schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Es war die erste Verurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters der DDR-Staatssicherheit (Stasi) wegen Mordes. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Ende März 1974 im Transitbereich des Bahnhofs Berlin-Friedrichstraße einen polnischen Staatsbürger von hinten erschossen hatte, um ihn an der Ausreise zu hindern.

Das 38 Jahre alte Opfer war demnach am Tag der Tat mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft in Ost-Berlin eingedrungen, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) hätten entschieden, den Mann zum Schein ausreisen zu lassen.

Kurz vor dem Grenzübertritt hätte er aber "unschädlich" gemacht werden sollen. In einem Gang zwischen der Abfertigungshalle, dem sogenannten Tränenpalast, und dem eigentlichen Bahnhof wurde der 38-Jährige dann aus kurzer Distanz von hinten erschossen.

Die Anklageerhebung der Berliner Behörden in dem Fall war erst durch einen Auslieferungsantrag Polens ins Rollen gekommen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in der Bundeshauptstadt die Ermittlungen eingestellt, weil sie von Totschlag ausging. Dieser verjährt nach 20 Jahren, Mord hingegen nicht.

Die BGH-Verhandlung im Dezember soll in Leipzig stattfinden, wo der zuständige fünfte Strafsenat sitzt. Der Generalbundesanwalt, der beim BGH die Anklage vertritt, beantragte den Angaben nach, das Berliner Urteil wegen Rechtsfehlern teilweise aufzuheben und es zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückzuverweisen.

F.Hughes--TNT

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