The National Times - Germanwings-Absturz vor elf Jahren: Schadenersatzprozess ab Ende August in Braunschweig

Germanwings-Absturz vor elf Jahren: Schadenersatzprozess ab Ende August in Braunschweig


Germanwings-Absturz vor elf Jahren: Schadenersatzprozess ab Ende August in Braunschweig
Germanwings-Absturz vor elf Jahren: Schadenersatzprozess ab Ende August in Braunschweig / Foto: © AFP/Archiv

Elf Jahre nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen mit 150 Toten verhandelt das Landgericht Braunschweig ab 28. August über eine Schadenersatzklage von 30 Betroffenen gegen den deutschen Staat. Wie das niedersächsische Gericht am Mittwoch mitteilte, richtet sich diese konkret gegen das in Braunschweig ansässige Luftfahrtbundesamt. Laut Klägern sollen die Behörden die Flugtauglichkeit des Kopiloten nicht genügend überwacht und damit ihre Amtspflichten verletzt haben.

Textgröße ändern:

Der Kopilot ließ die Maschine dem Ergebnis der Unfalluntersuchungen zufolge am 24. März 2015 absichtlich abstürzen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, enthielt er seinem Arbeitgeber vor. Für die Tat nutzte er einen Toilettengang des Piloten und schloss sich währenddessen im Cockpit ein.

Nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung des Gerichts könnte die Klage der Hinterbliebenen allerdings "unschlüssig" sein. Das habe die Kammer den Klägern bereits vorab schriftlich mitgeteilt, teilte es am Mittwoch mit. Amtshaftungsansprüche gegen den Staat schieden grundsätzlich aus, wenn Betroffene auf andere Weise Ersatz erlangen könnten. Dies könne nach vorläufiger Einschätzung hier "insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft der Fall sein".

Laut Gericht fordern die Kläger in dem Zivilverfahren Schadenersatz von je zwischen 500 und 110.000 Euro. Teilweise berufen sie sich dabei auf eigene Ansprüche, teils leiten sie diese aus dem Tod von Passagieren her. Angesetzt sei für 28. August zunächst eine mündliche Verhandlung, hieß es weiter. Eine Beweisaufnahme werde dabei nicht vorgenommen.

Das Germanwings-Flug hatte sich auf Weg vom spanischen Barcelona nach Düsseldorf befunden, alle Insassen kamen ums Leben. An Bord der Maschine mit der Kennung 4U9525 waren 144 Passagiere und sechs Crewmitglieder. Unter den Toten waren insgesamt 72 Deutsche, darunter 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen einer Schule aus dem nordrhein-westfälischen Haltern am See. Germanwings war eine Tochterfluglinie der Deutschen Lufthansa.

C.Bell--TNT

Empfohlen

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn

Der republikanische US-Senator John Curtis will die von einem russischen Geschäftsmann bezahlten Hochzeitsfeierlichkeiten von Donald Trumps ältestem Sohn parlamentarisch untersuchen lassen. In einem Brief an die Vorsitzenden des Justizausschusses des Senats verlangte der Senator aus Utah am Dienstag Aufklärung darüber, ob die Präsidentenfamilie ihre politische Macht für private Geschäfte missbraucht hat. Zu diesem Zweck solle Donald Trump Jr. vorgeladen werden.

Textgröße ändern: