The National Times - Nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten: Anklage gegen Statiker

Nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten: Anklage gegen Statiker


Nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten: Anklage gegen Statiker
Nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten: Anklage gegen Statiker / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Teileinsturz eines Hotels im rheinland-pfälzischen Moselort Kröv hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Baustatiker erhoben. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, wird dem Mann vorgeworfen, für die fahrlässige Tötung zweier Menschen und fahrlässige Körperverletzung an weiteren acht Betroffenen verantwortlich zu sein. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Landgericht Trier.

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Der Mitinhaber eines Ingenieurbüros für Hoch- und Tiefbau sei damit beauftragt gewesen, eine Rissbildung an der Giebelwand des Hotelgebäudes zu begutachten. Dabei habe er die Gefahr eines Einsturzes nicht erkannt und keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um diesen zu verhindern, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Grundlage der Ermittlungen gegen den Mann war ein von der Behörde beauftragtes vorläufiges Gutachten eines Sachverständigen für Baustatik. Demnach war die Ursache für den Einsturz ein Materialversagen der überlasteten Altbausubstanz. Das Hotel war in den 80er Jahren um zwei Etagen aufgestockt worden. Der damalige Architekt und Statiker soll mehrere Vorgaben der Baugenehmigungsbehörde nicht beachtet haben.

Die Konstruktion habe jahrzehntelang gehalten - bis tragende Holzbauteile verfault seien und nachgegeben hätten. Dies habe zu einer erhöhten Spannung in den Mauern geführt, wodurch die sichtbaren Risse in der Giebelwand entstanden seien. Die Hotelbetreiber beauftragten daraufhin den angeklagten Baustatiker mit einer Prüfung der Risse.

Durch die im Zuge der Begutachtung von dem Statiker veranlassten Bauarbeiten sei das Gebäude so labil geworden, dass es schließlich eingestürzt sei. Laut dem Gutachten hätte der Einsturz verhindert werden können, wenn fachgerechte statische Maßnahmen ergriffen worden wären.

Der Angeschuldigte bestreitet nach Angaben der Staatsanwaltsschaft, fahrlässig gehandelt zu haben. Er habe seinen Auftraggeber darauf hingewiesen, dass er sich üblicherweise mit neu errichteten Gebäuden beschäftige. Der Einsturz sei für ihn nicht vorhersehbar gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ist hingegen der Ansicht, dass der Mann aufgrund seiner Ausbildung dazu in der Lage gewesen sei, die Einsturzgefahr zu erkennen. Der Architekt, der für die fehlerhafte Aufstockung in den 80er Jahren verantwortlich war, sei bereits tot. Gegen ihn könne daher nicht mehr ermittelt werden.

R.Campbell--TNT

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