The National Times - Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich

Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich


Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich
Haus mit zwei Wohnungen ist kein Einfamilienhaus: Makler vor BGH erfolgreich / Foto: © AFP/Archiv

Ein Makler ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich dagegen vorgegangen, dass der Käufer eines Mehrfamilienhauses seine geforderte Provision nicht zahlen wollte. Wenn eine Immobilie als Zweifamilienhaus vermittelt wird und zwei Wohnungen hat, ist sie kein Einfamilienhaus, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Dann gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz nicht, nach dem Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision zahlen. (Az. I ZR 111/25)

Textgröße ändern:

Das Haus wurde ursprünglich als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichtet. Nun vermittelte der Makler sie als Zweifamilienhaus mit zwei vermieteten Wohnungen. Das macht einen Unterschied bei der Provision. Für die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer einzelnen Wohnung zahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses gilt diese Regelung nicht. Es kann verhandelt werden, wie die Kosten aufgeteilt werden - oft muss der Verkäufer dann nichts zahlen.

Der Käufer schloss online einen Vertrag mit dem Makler ab. Er kaufte das Haus als Zweifamilienhaus, so wurde es notariell beurkundet. Der Käufer will aber mit seiner Familie allein dort wohnen - was er dem Makler erst später mitteilte. Die von diesem verlangte Courtage von sechs Prozent des Kaufpreises wollte er nicht zahlen.

Der Makler zog vor Gericht und hatte erst vor dem Berliner Landgericht, dann vor dem Kammergericht und nun auch beim BGH Erfolg. Es handle sich nicht um ein Einfamilienhaus, erklärte dieser. Entscheidend für die Einordnung sei, dass der Makler schon bei Abschluss des Vertrags erkenne, dass ein einzelner Haushalt dort wohnen solle. In dem Fall waren aber zwei gleichwertige, vermietete Wohnungen in dem Haus.

Darum hätte der Kaufinteressent dem Makler von Beginn an klarmachen müssen, dass er die Immobilie als Einfamilienhaus nutzen wollte. Sonst greift der Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision nicht.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: