The National Times - Urteil aus Hessen: Krankenkasse muss für medizinisch nötige Hautstraffung zahlen

Urteil aus Hessen: Krankenkasse muss für medizinisch nötige Hautstraffung zahlen


Urteil aus Hessen: Krankenkasse muss für medizinisch nötige Hautstraffung zahlen
Urteil aus Hessen: Krankenkasse muss für medizinisch nötige Hautstraffung zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Eine Krankenkasse muss laut einem Urteil aus Hessen unter bestimmten Umständen nach einer medizinisch notwendigen Fettabsaugung auch die Kosten für eine anschließende Hautstraffung übernehmen. Der Einzelfall ist entscheidend, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Die Versicherung muss 1400 Euro zahlen. (Az.: 3 U 99/25)

Textgröße ändern:

Eine Versicherte hatte auf die Kostenerstattung einer Fettabsaugung und anschließenden Hautstraffung geklagt. Die Krankenkasse lehnte das mit Verweis auf eine kosmetische Operation ab. Insgesamt gab die Frau 9800 Euro aus. Die Krankenkasse übernahm einen Teil der Fettabsaugung in Höhe von 1400 Euro. Vor Gericht ging es nun um die Zahlung des Restbetrags.

In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt der Frau noch weitere 440 Euro zugesprochen. Diese Entscheidung änderte das Oberlandesgericht nun ab und sprach der Frau zusätzlich zu den bereits gezahlten 1400 Euro weitere 1400 Euro zu. Die Versicherung müsse die Kosten für medizinisch nötige Behandlungen erstatten, entschieden die Richter.

Die Klägerin litt an einem Lipödem. Aus diesem Grund war die Fettabsaugung medizinisch nötig. Auch die anschließende Hautstraffung war laut Urteil nötig. Ein Sachverständiger bejahte die Notwendigkeit in diesem Fall für den Senat schlüssig.

Dabei wurde berücksichtigt, dass die Frau auf einen Rollator beziehungsweise Rollstuhl angewiesen ist. Bei dieser Fortbewegung sei sie dazu gezwungen, die Arme eng am Körper zu haben, wobei es es leicht zu Reizungen der Falten am Ellenbogen und an den Achseln komme. Einige der abgerechneten Positionen sind laut Urteil allerdings nicht zu erstatten, weil sie nicht mit dem Operationsbericht übereinstimmen.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: