The National Times - Zwei Festnahmen bei Schlag gegen Menschenhandel mit Transmenschen

Zwei Festnahmen bei Schlag gegen Menschenhandel mit Transmenschen


Zwei Festnahmen bei Schlag gegen Menschenhandel mit Transmenschen
Zwei Festnahmen bei Schlag gegen Menschenhandel mit Transmenschen / Foto: © AFP/Archiv

Bei Ermittlungen wegen Menschenhandels sind in Nordrhein-Westfalen zwei Beschuldigte festgenommen worden. Sie sollen einer Gruppe angehören, die über mehrere Jahre hinweg Transmenschen aus Brasilien nach Deutschland geschleust haben soll, um sie als Prostituierte finanziell auszubeuten, wie die rheinland-pfälzische Polizei in Mainz und die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen am Freitag mitteilten. Demnach wurde seit 2025 verdeckt gegen die Gruppe brasilianischer Herkunft ermittelt.

Textgröße ändern:

Neben dem Verdacht des Menschenhandels bestehe auch der Tatverdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie der Geldwäsche. Die Ermittlungen führten nun zu den beiden Haftbefehlen, die in der vergangenen Woche vollstreckt wurden, und mehreren Durchsuchungen gegen Beschuldigte in Köln, Düsseldorf und im Raum Siegen in Zusammenarbeit mit der EU-Polizeibehörde Europol.

In Brasilien wurden darüber hinaus Bankkonten und Immobilien gepfändet. Zudem seien 13 Unternehmen durchsucht worden, die nach derzeitigem Ermittlungsstand als Briefkastenfirmen zum Zweck der Geldwäsche genutzt worden seien. Die beiden festgenommenen Tatverdächtigen wurden laut Polizei in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Nach Angaben der Ermittler mussten die geschleusten Opfer Servicegebühren an die brasilianische Gruppe zahlen, darunter eine einmalige Zahlung in Höhe von 10.000 Euro sowie weitere wöchentliche Gebühren. Zudem seien sie verpflichtet gewesen, 50 Prozent ihrer Einnahmen an die Gruppe abzutreten. Bei Verweigerung oder Ausstieg aus der Prostitution sei mit Konsequenzen für Familien im Heimatland oder einer Anzeige wegen illegalen Aufenthalts bei den deutschen Behörden gedroht worden.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: