The National Times - Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst

Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst


Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst
Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst / Foto: © AFP/Archiv

Bei einem undichten Motor mit Ölverlust eines Gebrauchtwagens hat der Käufer nicht automatisch das Recht, das Auto zurückzugeben. Das gilt dann, wenn es mit geringem Aufwand repariert werden kann, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich. (AZ. C‑307/25)

Textgröße ändern:

Dort kaufte jemand einen mehr als acht Jahre alten Gebrauchtwagen. Im Kaufvertrag wurde das Fahrzeug als genügend fahrbereit, betriebs- und zulassungsfähig beschrieben. Wenig später überprüfte der Automobilklub ÖAMTC das Auto und stellte fest, dass es wegen eines undichten Motors Öl verliere. Der ÖAMTC wertete dies als schweren Mangel im Sinne der Verkehrs- und Betriebssicherheit, der schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestanden habe und mit geringem Kostenaufwand behoben werden könne.

Der Verkäufer teilte dem Käufer mit, dass er bereit sei, das Fahrzeug zu reparieren. Das wollte der Käufer aber nicht. Er beantragte stattdessen vor Gericht die Aufhebung des Kaufvertrags und die Rückzahlung des Kaufpreises. Der österreichische Oberste Gerichtshof setzte das Verfahren aus und stellte dem EuGH Fragen zum EU-Recht.

Dieses sieht vor, dass Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sofortige Kaufpreisminderung oder eine Beendigung des Kaufvertrags haben: nämlich wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass das gerechtfertigt ist.

Wenn der vertragsgemäße Zustand preiswert wiederhergestellt werden kann, sei das aber nicht zwangsläufig eine so schwerwiegende Vertragswidrigkeit, entschied der EuGH nun. Im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht beurteilen, wie groß der Mangel ist.

Der EuGH gab dazu aber eine Einschätzung ab. Er sah nach den bisherigen Feststellungen keinen Grund dafür, dass der Käufer dem Verkäufer nicht vertrauen könne, den Wagen zu reparieren. Immerhin sei das Auto schon mehr als acht Jahre alt, führte der EuGH aus. Betrügerische Machenschaften sah er beim Verkäufer nicht.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: