The National Times - Bärte nicht lang genug: Taliban-Sittenpolizei nimmt afghanische Hilfskräfte fest

Bärte nicht lang genug: Taliban-Sittenpolizei nimmt afghanische Hilfskräfte fest


Bärte nicht lang genug: Taliban-Sittenpolizei nimmt afghanische Hilfskräfte fest
Bärte nicht lang genug: Taliban-Sittenpolizei nimmt afghanische Hilfskräfte fest / Foto: © AFP/Archiv

Die Sittenpolizei der Taliban-Regierung in Afghanistan hat nach Angaben aus Kreisen von Hilfsorganisationen rund 20 Helfer festgenommen, weil deren Bärte nicht lang genug waren. Sie seien am Samstag in der Nähe eines Grenzübergangs zum Iran für Organisationen tätig gewesen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiteten, hieß es in internen Erklärungen, die am Montag von zwei Hilfskräften an die Nachrichtenagentur AFP weitergegeben wurden.

Textgröße ändern:

Die Sittenpolizei habe "männliche Mitarbeiter von UN-Partnerorganisationen im Aufnahmezentrum Islam Kala wegen getrimmter oder rasierter Bärte festgenommen", hieß es in einer der internen Erklärungen der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Einige der Helfer seien am selben Tag freigelassen worden, die übrigen am folgenden Tag, hieß es in der Erklärung.

Eine dritte Hilfskraft sagte AFP, die Sittenpolizei sei in eine Einrichtung an der Grenze bei Islam Kala eingedrungen und habe 20 Menschen festgenommen, die bei verschiedenen Dienstleistungsorganisationen an der Grenze tätig gewesen seien. Sie seien in die Region Kohsan gebracht worden.

Das Ministerium für die Verbreitung der Tugend und die Verhinderung des Lasters (PVPV) kommentierte den Vorfall auf AFP-Anfrage nicht. Der Leiter der Sittenpolizei der Region Herat bestritt jedoch gegenüber AFP die Festnahmen. Er sagte allerdings, dass die Sittenpolizei fünf Regierungsmitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen wegen ihrer kurzen Bärte festgenommen habe.

Die Taliban herrschen nach einer strengen Auslegung des islamischen Rechts und haben erklärt, dass Männer Bärte tragen müssen, die länger als eine Faust sind. Die Mehrheit der Menschen in Afghanistan sind praktizierende Muslime, doch vor der Rückkehr der radikalislamischen Taliban an die Macht 2021 konnten die Bewohner großer Städte über ihr Aussehen selbst bestimmen.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin

Bei einer berlinweiten Razzia wegen des 0Verdachts auf illegalen Schusswaffenhandel sind in der Bundeshauptstadt sieben Verdächtige vorläufig festgenommen worden. Die Polizei fand nach eigenen Angaben bei der Razzia am Mittwoch zwei scharfe Schusswaffen mit Munition und beschlagnahmte außerdem Handys sowie Datenträger. Insgesamt seien elf Wohnungen, drei Gewerbeobjekte und mehrere Autos durchsucht worden.

Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend

Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt, nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das entsprechende Urteil weitgehend, die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg. Über die Strafe für den Mann muss jedoch noch einmal verhandelt werden. (Az. 2 StR 554/25)

Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München

Wegen wiederholter antisemitischer und menschenverachtender Videos im Internet samt Gewaltaufrufen ist ein 71-Jähriger vom Landgericht München II zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde am Mittwoch wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der vorbestrafte 71-Jährige hatte bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Videos eine vierjährige Haftstrafe verbüßt.

Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen

Die Gerichtsverhandlung über das Verbot des mutmaßlich radikalislamischen Vereins Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft (DMG) kann weitergehen. Das inzwischen eröffnete Insolvenzverfahren unterbricht den Prozess in Niedersachsen nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Das Landesinnenministerium hatte den Verein mit Sitz in Braunschweig im Juni 2024 verboten. (Az. 6 C 1.26)

Textgröße ändern: