The National Times - Hamburger Ermittler sehen keinen Verdacht gegen Scholz im Fall Warburg

Hamburger Ermittler sehen keinen Verdacht gegen Scholz im Fall Warburg


Hamburger Ermittler sehen keinen Verdacht gegen Scholz im Fall Warburg
Hamburger Ermittler sehen keinen Verdacht gegen Scholz im Fall Warburg / Foto: © AFP/Archiv

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal um die Warburg-Bank. Die Behörde habe deshalb die Beschwerde eines Anwalts abgelehnt, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens dem "Tagesspiegel" vom Dienstag. Zuvor hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft auf die Einleitung eines Strafverfahrens verzichtet. Dagegen war die Beschwerde eingelegt worden.

Textgröße ändern:

Die Hamburger Finanzbehörde hatte 2016 auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro an die Warburg-Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verzichtet. Scholz war damals Erster Bürgermeister der Hansestadt. Es steht die Frage im Raum, ob politisch auf diese Entscheidung Einfluss genommen worden war. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft geht dem nach; am Freitag muss Scholz dort erneut als Zeuge aussagen.

Außerdem hat ein Hamburger Rechtsanwalt Strafanzeige gegen Scholz und weitere Beteiligte gestellt. In der Beschwerdeablehnung der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft heißt es laut "Tagesspiegel", es gebe keine "zureichenden tatsächlichen Anzeichen für den Verdacht, eine mutmaßliche Steuerhinterziehung der Warburg Bank sei von Verantwortlichen der Hamburger Finanzverwaltung wissentlich oder willentlich gefördert worden".

Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens sagte der Zeitung, schon 2021 sei festgestellt worden, dass sich Hamburger Finanzbeamte - und somit auch ihre Vorgesetzten - nicht strafbar gemacht hätten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank zurückzufordern. Es gebe bisher auch keine Anhaltspunkte für Falschangaben von Bundeskanzler Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss.

Mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividendenstichtag bezeichnet, um sich Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die nicht gezahlt wurde. Der Staat verlor durch diese Praktiken von Banken Milliarden.

Der ehemalige Generalbevollmächtigte der Warburg Bank wurde im vergangenen Jahr im bundesweit ersten Strafverfahren um diese Praxis wegen Steuerhinterziehung vom Bonner Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Mai dieses Jahres verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dessen Revision, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.

Kurz vor Scholz' erneutem Auftritt im Hamburger Untersuchungsausschuss fordern Unionspolitiker mehr Einsatz, um die Angelegenheit vollständig aufzuklären. "Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten E-Mail-Verkehr offenlegen", sagte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der "Bild"-Zeitung vom Dienstag. Ermittelt werden solle in WhatsApp-Nachrichten, SMS und privaten Mails.

Der Hamburger CDU-Politiker Götz Wiese, der Mitglied im Untersuchungsausschuss ist, forderte in der Zeitung ebenfalls: "Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von Scholz durchgesehen werden." Das offizielle E-Mail-Postfach von Scholz in seiner Zeit als Erster Bürgermeister Hamburgs wurde Medienberichten zufolge bereits durchsucht.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen

Ein Gericht in Kroatien hat die Auslieferung eines Ukrainers genehmigt, dem in Deutschland eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vorgeworfen wird. Wie der Anwalt von Wolodymyr Z., Ljubo Pavasovic Viskovic, am Donnerstag mitteilte, erging der Gerichtsbeschluss bereits am 18. September. Der Anwalt kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der Adriastadt Pula einzulegen.

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht

Trotz einer anderslautenden Gerichtsentscheidung hat das Weiße Haus Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW sowie der Plattform Politico weiterhin den Zugang verweigert. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt verwehrt worden, als sie über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten wollten. Sie beantragten daraufhin eine Eilanhörung vor Gericht. US-Präsident Donald Trump hatte den drei Medien "Falschinformationen" vorgeworfen und ein Hausverbot verhängt.

Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus

Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW und der Plattform Politico haben weiter keinen Zugang zum Weißen Haus - obwohl ein US-Bundesgericht das von Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot vorerst aufgehoben hat. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt ins Weiße Haus verweigert worden. Die Journalisten wollten über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten.

Textgröße ändern: