The National Times - Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe

Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe


Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe
Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe / Foto: © AFP/Archiv

Leistungen für asylsuchende und geduldete Menschen, die nur kurz in Deutschland sind, dürfen weniger umfassen als Sozialhilfe. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Es ging um sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, welche die Existenz absichern sollen. Zwischen September 2018 und dem 20. August 2019 waren sie Karlsruhe zufolge im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 1 BvL 5/21)

Textgröße ändern:

Die Grundleistungen bekommen bedürftige Asylsuchende, Geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, die außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen leben, in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland. Sie sind niedriger als Sozialhilfe. Bestimmte Kosten für Freizeit, Kultur und Bildung sind darin nicht berücksichtigt. Aktuell können erst nach 36 Monaten höhere Hilfen bezogen werden, im Jahr 2018 betrug die Frist noch 15 Monate.

Eine alleinerziehende Frau aus Eritrea, die mit ihrem minderjährigen Kind geduldet in Deutschland lebte, zog vor Gericht. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ging davon aus, dass die Leistungen für 2018 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Darum fragte es das Verfassungsgericht danach. Es ging nur um alleinstehende Erwachsene und Kinder.

Karlsruhe beurteilte die Lage aber anders als das Celler Gericht. Das Verfassungsgericht erklärte, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet sei. Auch die Festlegung der Bezugsdauer auf 15 Monate für Geduldete ist demnach rechtens. Betroffene Menschen hielten sich wahrscheinlich nur vorübergehend in Deutschland auf. Darum darf der Gesetzgeber einen Teil des soziokulturellen Bedarfs herausrechnen, wie das Gericht erklärte.

Die physische Existenz sei mit den gewährten Leistungen gesichert, ebenso die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Ab September 2018 hätten die Hilfen aber neu berechnet werden müssen, wie Karlsruhe ausführte. Die zugrunde gelegten Daten seien zu dem Zeitpunkt nicht mehr aktuell gewesen. Die Leistungssätze werden regelmäßig aktualisiert, zuletzt zum Januar 2026.

Auch zum September 2019 wurden sie aktualisiert. Zwischen September 2018 und dem 20. August 2019 genügten sie den rechtlichen Anforderungen zwar nicht, entschied das Gericht. Sie müssten aber nicht nachträglich neu festgesetzt werden.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Mutmaßliche China-Spione in Untersuchungshaft genommen

Das am Mittwoch wegen des Verdachts auf Spionage für China festgenommene Ehepaar ist in Untersuchungshaft genommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, setzte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Haftbefehle gegen die deutschen Staatsangehörigen Xuejun C. und Hua S. in Vollzug. Sie sollen Informationen über militärisch nutzbare Technologie ausgekundschaftet haben.

Philippinen erlassen Haftbefehl gegen flüchtigen Ex-Polizeichef Dela Rosa

Eine Woche nach dessen spektakulärem Fluchtversuch hat die philippinische Regierung einen Haftbefehl gegen den flüchtigen Ex-Polizeichef des Landes, Ronald Dela Rosa, erlassen. Wie Justizminister Fredderick Vida am Donnerstag vor Journalisten mitteilte, sind die Polizeibehörden des Landes angehalten, den vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesuchten Politiker festzunehmen. Er wird wegen seiner Rolle beim brutalen Vorgehen gegen die Drogenkriminalität unter Ex-Präsident Rodrigo Duterte gesucht.

Nach Hauseinsturz in Görlitz: Frauenleiche in Trümmern gefunden

Nach dem Hauseinsturz in Görlitz haben Rettungskräfte ein Todesopfer in den Trümmern gefunden. Es handele sich um die Leiche einer 25-jährigen Rumänin, teilte die Polizei in der sächsischen Stadt am frühen Donnerstagmorgen mit.

Blinde Patientin abgewiesen: BGH urteilt über mögliche Diskriminierung bei Reha

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe spricht am Donnerstag (10.00 Uhr) ein Urteil über mögliche Diskriminierung im Gesundheitswesen. Es geht um den Fall einer blinden Frau, die nach einer Knieoperation von einer Rehaklinik abgewiesen wurde. Sie geht davon aus, dass sie nur wegen ihrer Blindheit nicht behandelt wurde, und verklagte die Klinik auf Schadenersatz und Entschädigung - insgesamt etwa 4000 Euro. (Az. III ZR 56/25)

Textgröße ändern: