The National Times - Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen

Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen


Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen
Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Die Betreiberin eines Frauenfitnessstudios soll 6000 Euro an eine von ihr abgewiesene Transsexuelle bezahlen, die nach dem Transsexuellengesetz ihren Personenstand von männlich auf weiblich änderte. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Frau fest.

Textgröße ändern:

So hatte die Betreiberin online sieben Artikel mit Foto und Namensnennung über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin veröffentlicht. Das Gericht ordnete an, diese Berichte zu unterlassen und stellte unwahre Tatsachenbehauptungen fest.

Auslöser des Rechtsstreits war, dass die Klägerin nach der ohne eine geschlechtsangleichende Operation vollzogenen Änderung ihres Personenstands von Mann auf Frau ein Probetraining in dem Frauenfitnessstudio wollte. Als die Inhaberin dies ablehnte, kontaktierte die Klägerin die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Diese schlug der Inhaberin des Fittnessstudios vor, der abgelehnten Kundin 1000 Euro Entschädigung zu zahlen, was diese ablehnte.

Die Beklagte lehnte aber nicht nur die Zahlung ab, sondern veröffentlichte dem Urteil zufolge außerdem auf ihrer Webseite innerhalb von wenigen Tagen sieben - jeweils mit mindestens einem Bildnis der Klägerin versehene - Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten.

Diese Artikelserie wertete das Oberlandesgericht nun als Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Betreiberin des Fitnessstudios auch unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hatte. So warf sie ihrer abgelehnten Kundin vor, nur vorzugeben eine Frau zu sein und ein "Herr in Damenkleidung" zu sein. Auch die Verbreitung des Namens greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Beklagte die Zulassung der Revision am Bundesgerichtshof begehren.

S.Ross--TNT

Empfohlen

69-Jähriger bei Waldarbeiten in Bayern von Traktor eingeklemmt und getötet

Bei Waldarbeiten im mittelfränkischen Arberg ist ein 69 Jahre alter Mann von einem umkippenden Traktor eingeklemmt und getötet worden. Der Mann starb noch an der Unfallstelle an seinen Verletzungen, wie die bayerische Polizei am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Der 69-Jährige war am Dienstagnachmittag in einem Waldstück im Gemeindeteil Großlellenfeld mit Holzfällarbeiten beschäftigt.

Zum Trinken von tödlicher Menge Alkohol animiert: Jugendliche verurteilt

Weil sie einen Mann dazu animierten, eine tödliche Menge Alkohol zu trinken, sind vier Jugendliche in Baden-Württemberg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg sprach die zur Tatzeit 15 und 16 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

NSU-Helfer Ralf Wohlleben aus Gefängnis entlassen: Haft vollständig verbüßt

Der als Helfer der rechtsextremistischen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verurteilte frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Der 51-Jährige sei am Mittwoch aus der Haft entlassen worden, seine Strafe von zehn Jahren Gefängnis habe er mit diesem Tag vollständig verbüßt, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Anfrage. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung".

Leichter Rückgang antisemitischer Vorfälle in Berlin - aber weiter hohes Niveau

Die Zahl dokumentierter antisemitischer Vorfälle in Berlin ist 2025 leicht gesunken. Allerdings lag sie mit 2200 Fällen immer noch deutlich über dem Niveau von vor dem Hamas-Großangriff vom 7. Oktober 2023, wie die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) Berlin am Mittwoch mitteilte. 2024 waren in der Bundeshauptstadt 2500 antisemitische Äußerungen oder Handlungen registriert worden - zwischen 2018 und 2022 waren es hingegen durchschnittlich rund tausend Fälle pro Jahr gewesen.

Textgröße ändern: