The National Times - Angeklagter in Berliner Wettbüromordfall erneut zu lebenslanger Haft verurteilt

Angeklagter in Berliner Wettbüromordfall erneut zu lebenslanger Haft verurteilt


Angeklagter in Berliner Wettbüromordfall erneut zu lebenslanger Haft verurteilt
Angeklagter in Berliner Wettbüromordfall erneut zu lebenslanger Haft verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Im sogenannten Berliner Wettbüromordfall hat das Landgericht der Hauptstadt einen Angeklagten in einem Revisionsprozess erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer habe bei dem 33-jährigen Cenkay T. von einer Strafmilderung abgesehen, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Sie habe zwar seine Aufklärungshilfe als Voraussetzung für eine geringe Strafe anerkannt.

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So hatte T. zu Beginn des Ermittlungsverfahren bestimmte Aussagen gemacht. Die Richter machten der Sprecherin zufolge jedoch von dem ihnen zustehenden Ermessensspielraum Gebrauch und lehnten die Strafmilderung ab. Dies begründeten sie demnach damit, dass T. seine Aussagen im ersten Prozess 2019 nicht wiederholt hatte.

Das Berliner Gericht hatte damals in zwei Urteilen acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten, den damaligen Anführer, wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Alle gingen beim Bundesgerichtshof (BGH) in Revision, bis auf T. scheiterten sie jedoch.

Bei dem inzwischen 33-Jährigen bestätigte der BGH zwar die Verurteilung wegen Mordes, hob das Urteil jedoch im Strafausspruch auf. Das Landgericht habe die Ablehnung einer Strafmilderung nicht fehlerfrei begründet, obwohl T. bei der Aufklärung geholfen habe, begründete der BGH seine Entscheidung. Eine andere Schwurgerichtskammer des Berliner Gerichts musste deshalb über die Strafe neu verhandeln.

Im Januar 2014 hatten 13 teilweise maskierte Männer ein Wettbüro im Berliner Stadtteil Reinickendorf getürmt und einen darin sitzenden Mann erschossen. Nach fast fünf Jahren Prozessdauer kam das Landgericht 2019 zu dem Schluss, dass eine Fehde zwischen dem damaligen Chef einer Hells-Angels-Gruppe in der Hauptstadt und dem späteren Opfer der Grund für die Tat gewesen sei. Der Anführer habe die übrigen Beteiligten zu der Tat angestiftet.

A.Davey--TNT

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