The National Times - 15-Jährige wegen Handy ermordet: Lebenslange Haft für Erzieherin in Niedersachsen

15-Jährige wegen Handy ermordet: Lebenslange Haft für Erzieherin in Niedersachsen


15-Jährige wegen Handy ermordet: Lebenslange Haft für Erzieherin in Niedersachsen
15-Jährige wegen Handy ermordet: Lebenslange Haft für Erzieherin in Niedersachsen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Ermordung einer 15-Jährigen aus niedrigen Beweggründen ist eine Erzieherin in Niedersachsen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen sah es nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag als erwiesen an, dass die 24-Jährige ihr Opfer betäubt und mit einem Messer getötet hatte, um an dessen Handy zu gelangen. Die Tat ereignete sich im Juni 2025 in einem Auto in einem Waldstück im Landkreis Göttingen.

Textgröße ändern:

Nach Feststellungen des Gerichts wollte die Angeklagte das Mobiltelefon der Getöteten zum Versenden von Nachrichten nutzen, um sich aus einer misslichen beruflichen und privaten Lage zu befreien. Demnach hatte die Beschuldigte in der Vergangenheit eine Kollegin in E-Mails verunglimpft, wurde aber als Urheberin enttarnt. Beruflich hatte sie Nachteile, zudem trennte sich ihr damaliger Lebensgefährte unter anderem deshalb von ihr.

Laut Gericht schmiedete die Angeklagte daraufhin den Plan, vom Telefon der später Getöteten Nachrichten zu senden, die diese als Verfasserin der E-Mails identifizieren und den gesamten Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen sollten. Daher vereinbarte sie mit der Jugendlichen ein persönliches Treffen und fuhr mit ihr in einem Auto in einen Wald.

Am Tatort gab sie der 15-Jährigen laut Anklage ein mit Augentropfen versetztes Getränk, das diese betäubte. Nachdem sie das Handy benutzt hatte, tötete die Beschuldigte das Opfer mit einem Messer. Dabei setzte sie unter anderem Schnitte, um das Geschehen als Suizid erscheinen zu lassen. Die Jugendliche verblutete aufgrund der schweren Verletzungen.

Der Anklage zufolge kannte die Beschuldigte das spätere Opfer aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Nach Gerichtsangaben arbeitete die Angeklagte als Praktikantin in einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendliche, die vom Jugendamt aus ihren Familien herausgenommen werden.

Neben dem Mordmerkmal der niederen Beweggründe sah das Landgericht der Sprecherin zufolge auch das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen noch möglich.

Medienberichten zufolge legte die Angeklagte in dem Verfahren ein Teilgeständnis ab. Sie räumte in einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung ein, für den Tod der 15-Jährigen verantwortlich zu sein, bestritt zugleich allerdings Tötungsabsichten. Ihrer Darstellung nach soll es in dem Wald zu einem Streit gekommen sein, der anschließend eskalierte.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Tödlicher Unfall mit Motorflugzeug und Segelflieger: Ursache offenbar Zusammenstoß

Drei Tage nach dem tödlichen Unfall mit einem Motorflugzeug und einem Segelflieger nahe Baden-Baden gibt es nähere Informationen zum Unfallhergang. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung und die Polizei gehen davon aus, dass beide Flugzeuge am Freitag in einer Höhe von etwa 300 bis 400 Metern zusammenstießen, wie die Polizei im baden-württembergischen Offenburg am Dienstag mitteilte.

Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger war bis Ende April in Psychiatrie

Der mutmaßliche Amokfahrer von Leipzig ist bereits vor der Tat polizeibekannt gewesen und hat sich bis Ende April freiwillig in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgehalten. Wie das sächsische Sozialministerium am Dienstag in Dresden mitteilte, lagen "keine medizinischen Gründe vor", den Patienten am Verlassen der Klinik zu hindern. Nach der Amokfahrt mit zwei Toten am Montag schwebte keiner der Verletzten mehr in Lebensgefahr.

Mitglied von Huthi-Miliz in München zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein früheres Mitglied der proiranischen Huthi-Miliz aus dem Jemen ist in München zu einer Jugendstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der bayerischen Landeshauptstadt stufte die Huthi am Dienstag als ausländische terroristische Vereinigung ein. Nach Gerichtsangaben ging es zum ersten Mal vor einem deutschen Staatsschutzsenat um die rechtliche Einordnung der Miliz.

Ermittler: Mutmaßlicher Amoktäter von Leipzig bereits polizeilich bekannt

Der mutmaßliche Amokfahrer von Leipzig ist bereits vor der Tat polizeibekannt gewesen. "Der Tatverdächtige ist im Jahr 2026 bereits polizeilich wegen Bedrohung sowie ehrverletzender Delikte im sozialen Umfeld in Erscheinung getreten", teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Leipzig am Dienstag mit.

Textgröße ändern: