The National Times - Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge

Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge


Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge
Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge / Foto: © AFP/Archiv

Das Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehverträge beschäftigt im kommenden Monat das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte am Dienstag einen Verhandlungstermin für den 9. Juni an. Die Kosten für den Kabelanschluss können seit einer Neuregelung nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, das sogenannte Nebenkostenprivileg gibt es dafür nicht mehr. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Mieter sollen selbst entscheiden können, ob sie Kabelfernsehen überhaupt wollen, und selbst Verträge mit Anbietern abschließen. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften dürfen deswegen einer Übergangsvorschrift zufolge langfristige Sammelverträge mit Telekommunikationsunternehmen kurzfristig kündigen, ohne dass sie dafür eine Entschädigung zahlen müssen.

Drei betroffene Unternehmen wandten sich gegen diese Vorschrift an das Gericht. Sie versorgen nach dessen Angaben Wohnungen mit Kabel- sowie zum Teil auch mit Satellitenfernsehen und betreiben dazu hausinterne Verteilernetze. Durch die Neuregelung sehen sie unter anderem das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit verletzt. Teilweise machen sie auch geltend, dass Anbieter von Kabelnetzen gegenüber Anbietern von Glasfasernetzen ungerechtfertigt benachteiligt würden.

Zwei der Unternehmen reichten zusätzlich zu ihren Verfassungsbeschwerden im Jahr 2022 Eilanträge in Karlsruhe ein, um das Inkrafttreten der Neuregelungen noch zu verhindern. Damit scheiterten sie aber im Dezember 2023. Das Gericht hielt es damals nicht für notwendig, sofort einzuschreiten und eine einstweilige Anordnung gegen das Sonderkündigungsrecht zu erlassen.

Denn die Firmen hätten nicht angegeben, dass ihre wirtschaftliche Existenz direkt bedroht sei. Nur ein Teil der Kundenbeziehungen sei überhaupt von der Neuregelung betroffen, erklärten die Richterinnen und Richter 2023. Das war aber nur eine vorläufige Entscheidung. Ob die Neuregelung allgemein mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird nun gründlich geprüft.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken

Die Zahl der Verkehrstoten ist im ersten Halbjahr 2026 gesunken. 1233 Menschen kamen von Januar bis Juni im Straßenverkehr ums Leben, das waren neun Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Auch die Zahl der Verletzten ging um 4,2 Prozent zurück.

US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren

Ein US-Bundesrichter hat das Weiße Haus angewiesen, das gegen Journalisten von CNN, MS NOW und Politico verhängte Hausverbot aufzuheben und ihnen umgehend wieder Zutritt zu gewähren. Der ohne Vorankündigung erfolgte Entzug der Akkreditierungen verletze laut dem Richter Timothy Kelly "mutmaßlich ihre verfassungsmäßigen Rechte", welche die Pressefreiheit garantieren, hieß es in dem Urteil, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die drei betroffenen Medienunternehmen hatten gegen das Hausverbot geklagt.

Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt

Nur wenige Wochen nach dem Tod der Country-Musik-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem ehemaligen Manager und ihrem Neffen ein Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, beantragte Partons langjähriger Manager Danny Nozell eine einstweilige Verfügung gegen ihren Neffen Bryan Seaver, dem er eine "eskalierende Drohkampagne" vorwarf, um Geld aus den Unternehmen der verstorbenen Sängerin zu erpressen.

Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert

Die in Russland inhaftierte Theaterregisseurin und Kriegsgegnerin Jewgenija Berkowitsch ist nach Angaben ihrer Anwältin im Gefängnis auf 42 Kilogramm abgemagert. "Sie ist wieder in eine Strafzelle gesteckt worden", sagte Ksenia Karpinskaja der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge ist es das dritte Mal, dass die 41-Jährige in Isolationshaft musste.

Textgröße ändern: