The National Times - Urteil aus Hessen: Angeordnete Verpixelung von Prozessbeteiligten bindend

Urteil aus Hessen: Angeordnete Verpixelung von Prozessbeteiligten bindend


Urteil aus Hessen: Angeordnete Verpixelung von Prozessbeteiligten bindend
Urteil aus Hessen: Angeordnete Verpixelung von Prozessbeteiligten bindend / Foto: © AFP/Archiv

Verfügt ein Richter, dass Prozessbeteiligte bei der Berichterstattung verpixelt werden müssen, müssen sich Medien laut einem Urteil aus Hessen daran halten. Ein Medienunternehmen, das Bilder eines Angeklagten entgegen einer solchen Anordnung zur Anonymisierung unverpixelt veröffentlicht, verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angeklagten, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. (Az.: 2-03 O 144/26)

Textgröße ändern:

Konkret geht es um den Fall eines Manns, der sich wegen der Tötung eines 27-Jährigen im Frankfurter Hauptbahnhof im August 2024 derzeit mit sieben weiteren Angeklagten vor dem Landgericht verantworten muss. Der Kläger in dem Zivilverfahren soll den Mord als Mittäter koordiniert haben. Er ist nicht vorbestraft und der Öffentlichkeit bislang nicht bekannt.

Der Vorsitzende Richter im Strafprozess erließ eine sogenannte sitzungspolizeiliche Anordnung, wonach Fotos der Angeklagten nur veröffentlicht werden dürfen, wenn sie verpixelt sind. Namen sind zu schwärzen.

Wenige Tage nach Prozessbeginn lud ein Medienunternehmen laut Gericht einen Fernsehbericht über die Verhandlung bei Youtube hoch. Der Mann wurde darin demnach mehrfach namentlich genannt und unverpixelt gezeigt.

Sehe sich ein Medienunternehmen durch die Anordnung zur Verpixelung in seinen Rechten verletzt, könne es dagegen klagen, befand die Kammer. Dass die Anordnung bindend sei, sei sachgerecht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: