The National Times - Tierschutzmängel auf Gnadenhof: Gericht bestätigt Abbau von Tierbestand

Tierschutzmängel auf Gnadenhof: Gericht bestätigt Abbau von Tierbestand


Tierschutzmängel auf Gnadenhof: Gericht bestätigt Abbau von Tierbestand
Tierschutzmängel auf Gnadenhof: Gericht bestätigt Abbau von Tierbestand / Foto: © AFP/Archiv

Ein von Behörden in Rheinland-Pfalz wegen Tierschutzmängeln angeordneter drastischer Abbau des Tierbestands auf einem Gnadenhof für Hunde ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies mit einem am Montag veröffentlichten Urteil eine Klage der Betreiberin zurück. (3 K 498/25.KO)

Textgröße ändern:

Die Frau betrieb einen Gnadenhof, auf dem sie ursprünglich 61 Hunde hielt. Bei einer tierärztlichen Kontrolle wurden erhebliche hygienische Missstände aufgedeckt. Zudem waren einige der Tiere schlecht gepflegt und hatten beispielsweise überlanges und verfilztes Fell. Nicht aneinander gewöhnte Hunde waren zusammen untergebracht, was zu zahlreichen Bissverletzungen führte.

Der Landkreis Ahrweiler ordnete an, dass die Frau nicht mehr als fünf Hunde betreuen darf. Der hiergegen von der Klägerin erhobene Eilantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erfolglos. Im Nachgang nahmen die Behörden der Frau 47 Hunde weg. Auch eine von der Klägerin anschließend erhobene Klage, mit welcher sie unter anderem die Aufhebung des eingeschränkten Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbots anstrebte, blieb nun erfolglos.

Die tierschutzrechtliche Anordnung sei rechtmäßig erlassen worden, befanden die Koblenzer Richter. Die Klägerin habe den Vorgaben des Tierschutzgesetzes wiederholt und grob zuwidergehandelt und dadurch den von ihr gehaltenen Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. Gegen das Urteil ist Berufung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

B.Scott--TNT

Empfohlen

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht

Trotz einer anderslautenden Gerichtsentscheidung hat das Weiße Haus Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW sowie der Plattform Politico weiterhin den Zugang verweigert. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt verwehrt worden, als sie über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten wollten. Sie beantragten daraufhin eine Eilanhörung vor Gericht. US-Präsident Donald Trump hatte den drei Medien "Falschinformationen" vorgeworfen und ein Hausverbot verhängt.

Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus

Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW und der Plattform Politico haben weiter keinen Zugang zum Weißen Haus - obwohl ein US-Bundesgericht das von Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot vorerst aufgehoben hat. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt ins Weiße Haus verweigert worden. Die Journalisten wollten über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten.

Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod

Knapp einen Monat nach dem Tod von Country-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem langjährigen Manager und ihrem Neffen ein heftiger Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Eine Richterin erließ am Mittwoch (Ortszeit) auf Antrag von Partons langjährigem Manager und Nachlassverwalter eine einstweilige Verfügung gegen Partons Neffen Bryan Seaver. Vorangegangen waren laut Gerichtsunterlagen Drohungen des Neffen.

Textgröße ändern: