The National Times - Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig

Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig


Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig
Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Rund zwei Jahre nach der Ermordung eines wohlhabenden Arztes im sächsischen Chemnitz sind die Urteile gegen dessen Witwe und zwei weitere Beschuldigte im Wesentlichen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die von den drei Angeklagten eingelegten Revisionen nach Angaben vom Donnerstag in Bezug auf deren Verurteilung wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. Nur eine sogenannte Einziehungsentscheidung wurde teilweise gekippt, das Landgericht in Chemnitz muss über diese deshalb nochmals verhandeln.

Textgröße ändern:

Der Kardiologe war im März 2024 in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaars im Schlaf erstochen worden. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass dessen Ehefrau die Tat gemeinsam mit einer für sie arbeitenden Sprechstundenhilfe und deren Liebhaber geplant hatte. Das Trio wollte über eine Erbschaft an das Vermögen des Arztes gelangen. Die Frau gab ihren Komplizen die Wohnungsschlüssel, diese töteten das Opfer im Schlaf.

Das Landgericht in Chemnitz sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte die drei Angeklagten im April 2024 vergangenen Jahres wegen gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft. Dabei entschied es auch über die Einziehung von Taterträgen - also eine Art Beschlagnahme von verbrecherisch erlangtem Vermögen.

Hierbei fand der Bundesgerichtshof Mängel in einem Teilbereich, der nicht mit dem Mord selbst zusammenhing. Dieses Detail muss eine andere Kammer des Landgerichts in Chemnitz deshalb nochmals neu verhandeln.

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Hundertjährige in Nordrhein-Westfalen lässt Telefonbetrüger abblitzen

Eine Hundertjährige hat in Nordrhein-Westfalen Telefonbetrüger abblitzen lassen. Sie erkannte die Betrugsmasche, wie die Polizei Hagen am Freitag mitteilte. Demnach wurde die Frau am Donnerstag von einem Unbekannten angerufen. Dieser schilderte ihr, dass ein schwerstkranker Nachbar Geld für eine anstehende Behandlung bräuchte.

Elf Jahre Haft wegen Totschlag an neuem Freund von Ex-Partnerin in Bremen

Das Landgericht Bremen hat einen 29-Jährigen wegen Totschlags an dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin zu elf Jahren Haft verurteilt. Ein Mord konnte ihm nicht nachgewiesen werden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der 29-Jährige mit dem neuen Lebensgefährten seiner früheren Freundin im November in Bremen traf.

Rechtsextreme "Letzte Verteidigungswelle": Zwei mutmaßliche Unterstützer festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" festnehmen lassen. Den in Thüringen festgenommenen Joel F. und Elias F. werde vorgeworfen, als Jugendliche mit Verantwortungsreife eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben, erklärten die Ermittler am Freitag in Karlsruhe. Außerdem werde ihnen versuchter Mord vorgeworfen, ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzte die Haftbefehle in Vollzug.

Mehr als zwölf Jahre Haft für Mord aus Hass an Homosexuellem in Osnabrück

Das Landgericht Osnabrück hat einen 34-Jährigen wegen eines Mordes aus Hass an einem Homosexuellen zu zwölf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er zudem wegen Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Das Urteil wurde demnach am Donnerstag verkündet. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass das Opfer mit dem Täter in einer Wohnung lebte.

Textgröße ändern: