The National Times - Nach Tod von Angehörigem: Frau nimmt offenbar Kryptowährung für viele Millionen an sich

Nach Tod von Angehörigem: Frau nimmt offenbar Kryptowährung für viele Millionen an sich


Nach Tod von Angehörigem: Frau nimmt offenbar Kryptowährung für viele Millionen an sich
Nach Tod von Angehörigem: Frau nimmt offenbar Kryptowährung für viele Millionen an sich / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod eines vermögenden Verwandten soll eine Frau in Baden-Württemberg Kryptowährung in dutzendfacher Millionenhöhe an sich genommen haben. Sie habe die auf einem sogenannten Hardwarewallet gespeicherten Vermögenswerte der Erbmasse entzogen und nicht den Steuerbehörden offengelegt, teilte die Polizei am Mittwoch in Stuttgart mit. Auf diese Weise habe die Frau Erbschaftsteuer in erheblichem Umfang hinterzogen.

Textgröße ändern:

Neben der Frau wird auch gegen zwei Männer ermittelt, wie es von der Polizei hieß. Sie sollen die Tatverdächtige bei der Steuerhinterziehung unterstützt haben, indem sie sich an der Verschleierung der Herkunft der Kryptowährung beteiligten. Im Gegenzug bekamen sie laut Ermittlern jeweils Kryptowerte in Millionenhöhe.

Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Polizei am Dienstag neun Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg und Frankfurt am Main. Dabei wurden laut Beamten Kryptowährungswallets im Wert von rund 64 Millionen Euro, mehrere hochwertige Fahrzeuge und Motorräder, diverse Uhren, Bargeld, elektronische Geräte, Speichermedien und Unterlagen beschlagnahmt. Haftbefehle gegen die drei Tatverdächtigen wurden nicht beantragt.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann

Eine Woche nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela versuchen hunderte Rettungskräfte, einen lebend in den Trümmern entdeckten Mann zu retten. Der 43-Jährige steckte laut dem Bericht einer AFP-Reporterin am Mittwochabend (Ortszeit) im besonders schwer betroffenen Ort Catia La Mar weiter unter den Trümmern eines eingestürzten siebenstöckigen Gebäudes fest.

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen

Über das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte eine Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden an. Diese richten sich gegen das Verbot, solche Puppen auf den Markt zu bringen, zu kaufen oder zu besitzen. (Az. 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22)

Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra

Im Streit zwischen dem Schweizer Möbelbauer USM und seinem deutschen Konkurrenten Konektra will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil verkünden. USM wirft Konektra vor, Teile seines bekannten modularen Möbelsystems USM Haller nachgebaut zu haben, und will erreichen, dass Konektra keine ähnlichen Möbelstücke oder Teile davon mehr verkaufen darf. (Az. I ZR 96/22)

Europäischer Gerichtshof urteilt über Rekord-Geldbuße für Google

Eine Rekord-Geldbuße für Google steht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg auf dem Prüfstand. Für Donnerstag (09.30 Uhr) kündigte der EuGH ein Urteil in dem Fall an. Die EU-Kommission hatte die Strafe von ursprünglich 4,34 Milliarden Euro 2018 wegen illegaler Praktiken beim Android-Betriebssystem verhängt. (Az. C-738/22 P)

Textgröße ändern: