The National Times - Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall

Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall


Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall
Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall / Foto: © AFP/Archiv

Wer vom Arbeitsweg in einen Waldweg abbiegt, um seine Notdurft zu verrichten, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das Bundessozialgericht in Kassel wies nach Angaben vom Mittwoch die Revision eines Sohns ab, der nach dem tödlichen Unfall seines Vaters gegen die Berufsgenossenschaft auf Halbwaisenrente klagte. (Az. B 2 U 18/23 R)

Textgröße ändern:

Es ging um einen Fall aus Baden-Württemberg. Wie die dortigen Gerichte feststellten, verließ der Vater am Unfalltag im Oktober 2021 abends seine Wohnung und fuhr mit seinem privaten Auto weg. Am nächsten Morgen wurde er tot auf einem Waldweg gefunden. Er lag unter seinem Auto.

Die Staatsanwaltschaft nahm an, dass er für eine Pinkelpause in den Wald gefahren war. Nachdem er ausgestiegen sei, sei das Auto ins Rollen gekommen. Beim Versuch, es aufzuhalten, sei er überfahren worden. Der Arbeitgeber und die Familie gaben an, dass der Mann auf dem Weg zu einem Geschäftsessen gewesen sei. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Denn es stehe nicht fest, dass der Mann sich auf einem versicherten Weg befand.

Das Landessozialgericht in Stuttgart gab im September 2023 der Berufsgenossenschaft Recht. Dem schloss sich nun auch das Bundessozialgericht an. Der Vater sei weder auf einem versicherten Weg noch auf einem Betriebsweg verunglückt, erklärte es. Das Verrichten der Notdurft sei grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen. Dem Kläger stehe darum keine Halbwaisenrente zu.

Die Unterbrechung des versicherten Wegs wurde dem Urteil zufolge auch nicht dadurch beendet, dass der Mann versuchte, das rollende Fahrzeug zu stoppen - auch wenn er das tat, um später weiterzufahren. Es habe sich auch keine betriebliche Gefahr verwirklicht, erklärte das Bundessozialgericht. Die Gefahr sei erst dadurch entstanden, dass der Mann versuchte, das Auto aufzuhalten.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Fußball-WM: Kalifornien prüft mögliche Verstöße beim Ticket-Verkauf

Der US-Bundesstaat Kalifornien hat vom Weltfußballverband Fifa Klarstellungen wegen möglicher Verstöße im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf für die Fußball-Weltmeisterschaft verlangt. Das teilte Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch mit. Einem Medienbericht zufolge sollen Fußballfans Tickets der teuersten Kategorie 1 gekauft haben, bevor sie dann Plätze erhielten, die zuvor in einer günstigeren Kategorie ausgewiesen worden waren.

"Unerschrockener Verkünder": Steinmeier verteidigt Papst gegen Trumps Kritik

Zum Auftakt des Deutschen Katholikentags hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Papst gegen Kritik von US-Präsident Donald Trump verteidigt. "Wenn Papst Leo in einer Zeit von Krisen und Kriegen öffentlich größere Anstrengung für den Frieden fordert, dann verdient ein solcher Aufruf Unterstützung, nicht Kritik - auch nicht die von den Mächtigsten der Welt", sagte Steinmeier am Mittwoch in seiner Eröffnungsansprache in Würzburg.

Tötungsdelikt in Wassenberg: 37-Jähriger von maskiertem Unbekannten erschossen

Zwei Tage nach tödlichen Schüssen auf einen Mann im nordrhein-westfälischen Wassenberg haben die Ermittler weitere Einzelheiten bekannt gegeben. Bei dem Opfer handelt es sich um einen 37-Jährigen Mann, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Aachen am Mittwoch mitteilten. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein bislang unbekannter Maskierter am Montagabend mehrere Schüsse auf das Opfer abgegeben haben.

Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden

Weil sie ihren joggenden Ehemann mit einem Auto überfuhr und tötete, hat das Landgericht Dresden eine 53-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach 44 Verhandlungstagen sah es das Gericht in der sächsischen Landeshauptstadt als erwiesen an, dass die Angeklagte ihren deutlich älteren Ehemann ermordet hatte, um an sein Vermögen zu kommen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Ein mitangeklagter 76-Jähriger wurde ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt.

Textgröße ändern: