The National Times - Bis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes und stärkere Persönlichkeitsrechte geplant

Bis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes und stärkere Persönlichkeitsrechte geplant


Bis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes und stärkere Persönlichkeitsrechte geplant
Bis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes und stärkere Persönlichkeitsrechte geplant / Foto: © AFP

Das Erstellen und Verbreiten von sogenannten pornografischen Deepfakes soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Möglich ist auch eine Geldstrafe, wie aus bekannt gewordenen Details zum geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt hervorgeht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will in Kürze den kompletten Gesetzentwurf vorlegen. Sie hatte die Pläne vor dem Hintergrund des Falls der Schauspielerin Collien Fernandes angekündigt.

Textgröße ändern:

Fernandes war vergangene Woche mit Vorwürfen der digitalen sexualisierten Gewalt gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen. In Spanien brachte sie ihre Vorwürfe zur Anzeige, die Justiz auf Mallorca prüft diese derzeit nach eigenen Angaben. Sie umfassen demnach Aneignung des Personenstandes, Geheimnisverrat, öffentliche Beleidigung, regelmäßige Misshandlung und schwere Drohungen. Ulmen selbst bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.

Hubig hatte nach Bekanntwerden des Falls und der damit einhergehenden Empörung und Solidarität mit der Schauspielerin angekündigt, rasch Gesetzeslücken zu schließen. Derzeit ist beispielsweise das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar und auch "nicht notwendigerweise jede Form des Verbreitens", wie ein Sprecher von Hubig kürzlich ausgeführt hatte. Der strafrechtliche Teil des Gesetzentwurfs lag AFP am Dienstag vor.

Paragraf 184k des Strafgesetzbuchs, der die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen behandelt, soll künftig auch Deepfakes und digitale Voyeurismusfälle umfassen, etwa Aufnahmen in Saunen und Umkleiden und unter die Kleidung. Erfasst werden soll hier künftig außerdem das nicht einvernehmliche Teilen von Bildern, Videos oder Deepfakes - und zwar unabhängig davon, ob sie im Einvernehmen erstellt wurden. Das schließt auch die sogenannten Rachepornos mit ein.

Neben dem Schutz der Intimsphäre durch Bildaufnahmen soll es in einem neuen Tatbestand um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte gehen. Auch hier soll mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden, wer Dritten manipulierte Aufnahmen unbefugt zugänglich macht, wenn diese geeignet sind, "dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden". Dazu zählen auch mittels KI verfälschte Stimmaufnahmen und Filmsequenzen.

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann forderte "alle demokratischen Kräfte" auf, sich hinter den Plänen zu versammeln, sodass "sehr schnell und sehr zeitnah" ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet werden könne. "Wir brauchen ein verschärftes Strafrecht für die sexualisierte digitale Gewalt", sagte sie in Berlin. Es sei an der Zeit, "endlich über Sexismus, über patriarchale Strukturen nicht nur zu diskutieren, sondern Frauen besser zu schützen". Das Grundgesetz habe einen Schutzauftrag, "und dem müssen wir nachkommen".

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Eine Woche nach Beben in Venezuela: Rettungsaktion für in Trümmern entdeckten Mann

Eine Woche nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela versuchen hunderte Rettungskräfte, einen lebend in den Trümmern entdeckten Mann zu retten. Der 43-Jährige steckte laut dem Bericht einer AFP-Reporterin am Mittwochabend (Ortszeit) im besonders schwer betroffenen Ort Catia La Mar weiter unter den Trümmern eines eingestürzten siebenstöckigen Gebäudes fest.

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen

Über das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte eine Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden an. Diese richten sich gegen das Verbot, solche Puppen auf den Markt zu bringen, zu kaufen oder zu besitzen. (Az. 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22)

Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra

Im Streit zwischen dem Schweizer Möbelbauer USM und seinem deutschen Konkurrenten Konektra will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil verkünden. USM wirft Konektra vor, Teile seines bekannten modularen Möbelsystems USM Haller nachgebaut zu haben, und will erreichen, dass Konektra keine ähnlichen Möbelstücke oder Teile davon mehr verkaufen darf. (Az. I ZR 96/22)

Europäischer Gerichtshof urteilt über Rekord-Geldbuße für Google

Eine Rekord-Geldbuße für Google steht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg auf dem Prüfstand. Für Donnerstag (09.30 Uhr) kündigte der EuGH ein Urteil in dem Fall an. Die EU-Kommission hatte die Strafe von ursprünglich 4,34 Milliarden Euro 2018 wegen illegaler Praktiken beim Android-Betriebssystem verhängt. (Az. C-738/22 P)

Textgröße ändern: