The National Times - Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus

Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus


Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem tödlichen Sturz eines 15-Jährigen von einem Balkon im achten Stock eines Hamburger Hochhauses sind sieben junge Männer zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sprach sie am Montag des besonders schweren Raubes unter anderem in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Drei weitere Heranwachsende wurden wegen Beihilfe zu diesen Taten verurteilt.

Textgröße ändern:

Laut Staatsanwaltschaft waren die zum Zeitpunkt der Anklage 18 bis 25 Jahre alten Männer an einem Überfall am 14. April 2025 beteiligt gewesen. Zuvor hatte es Streit zwischen einem der Angeklagten und einem Kontrahenten gegeben, weshalb die Gruppe nachts zu der Wohnung im Hamburger Stadtteil Wilstorf kam. Während drei von ihnen vor dem Haus blieben, drangen sieben in die Wohnung ein, in der sich auch der 15-Jährige befand. Laut Anklage waren sie unter anderem mit einem Baseballschläger und einem Messer bewaffnet.

Um sich vor den Angreifern zu retten, kletterte einer der ebenfalls Anwesenden auf den darunter liegenden Balkon. Der 15-Jährige wollte es ihm gleichtun, verlor jedoch den Halt und stürzte in die Tiefe. Er starb noch vor Ort.

Sechs der Hauptangeklagten wurden zu Jugendstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren verurteilt. Der einzige Erwachsene soll für sechs Jahre in Haft. Die drei wegen Beihilfe Verurteilten bekamen die Weisung, ein Sozialtraining zu absolvieren. Bei einem von ihnen wurde die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für eine Dauer von eineinhalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen

Ein Gericht in Kroatien hat die Auslieferung eines Ukrainers genehmigt, dem in Deutschland eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vorgeworfen wird. Wie der Anwalt von Wolodymyr Z., Ljubo Pavasovic Viskovic, am Donnerstag mitteilte, erging der Gerichtsbeschluss bereits am 18. September. Der Anwalt kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der Adriastadt Pula einzulegen.

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht

Trotz einer anderslautenden Gerichtsentscheidung hat das Weiße Haus Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW sowie der Plattform Politico weiterhin den Zugang verweigert. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt verwehrt worden, als sie über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten wollten. Sie beantragten daraufhin eine Eilanhörung vor Gericht. US-Präsident Donald Trump hatte den drei Medien "Falschinformationen" vorgeworfen und ein Hausverbot verhängt.

Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus

Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW und der Plattform Politico haben weiter keinen Zugang zum Weißen Haus - obwohl ein US-Bundesgericht das von Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot vorerst aufgehoben hat. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt ins Weiße Haus verweigert worden. Die Journalisten wollten über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten.

Textgröße ändern: