The National Times - Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld


Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld / Foto: © AFP/Archiv

Eine Ponyhalterin haftet nicht für Verletzungen einer Tierärztin, wenn ein Tier während des Einschläferns auf sie fällt. Das Umfallen des Ponys sei keine "typische Tiergefahr" gewesen, sondern allein auf die Schwerkraft während des Sterbeprozesses zurückzuführen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Montag mit. Die Tierärztin hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro verlangt.

Textgröße ändern:

Laut Gerichtsangaben schläferte die Tierärztin ein schwer krankes Shetlandpony ein. Dazu verabreichte sie dem Tier auf einem Rasenstück eine Injektion. Während des Sterbens kippte das rund 250 Kilogramm schwere Pony zur Seite und riss die Tierärztin zu Boden. Das Tier lag anschließend mit der Schulter auf ihrem Bein. In der Folge konnte die Tierärztin ihr Bein mehrere Monate nicht belasten.

Nach Auffassung des Gerichts verwirklichte sich dabei jedoch keine sogenannte Tierhalterhaftung. Voraussetzung wäre ein unberechenbares, selbstständiges Verhalten des Tiers gewesen, das seiner "tierischen Natur" entspricht. Während des Sterbeprozesses habe das Pony jedoch nicht mehr die Kraft zum Stehen gehabt und die Bewegung selbst nicht mehr steuern können.

Der entsprechende Hinweisbeschluss des OLG erfolgte Ende Januar. Die Klägerin nahm ihre Berufung daraufhin zurück. Damit wurde das vorangegangene Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom Oktober 2025 rechtskräftig.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen

Im sogenannten Gleismordfall in Bayern hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen zweier Angeklagter verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Im März 2025 waren drei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden, weil sie einen Zechkumpan verprügelt und ihn zum Sterben auf Bahngleise gelegt hatten.

Verdacht auf Schwarzarbeit: Razzia in Baugewerbe in mehreren Bundesländern

Bei einer großangelegten Razzia wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit im Baugewerbe haben Ermittler Wohnungen und Geschäftsräume in mehreren Bundesländern durchsucht. 160 Beamte waren am Montag in Thüringen, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Einsatz, wie die Staatsanwaltschaft Mühlhausen und das Hauptzollamt Essen gemeinsam mitteilten. Es wurden zahlreiche Beweismittel wie Computer und Smartphones beschlagnahmt.

Urteil: Halterin von falsch geparktem Auto trägt Mitschuld an Unfall

Die Halterin eines falsch geparkten Autos trägt einem Urteil zufolge Mitschuld an einem Unfall. Das entschied das Amtsgericht München Mitte Februar, wie das Gericht am Montag mitteilte. Hintergrund war ein Unfall auf dem Parkplatz eines Schwimmbads in Unterschleißheim bei München.

79-Jähriger bei München von S-Bahn erfasst und getötet

In der Nähe von München ist ein 79-Jähriger von einer S-Bahn erfasst und dabei getötet worden. Der Fußgänger überquerte am Sonntagmittag die Gleise zwischen den Bahnhöfen Freiham und Harthaus, wie die Polizei am Montag in München mitteilte. Dabei wurde er einer S-Bahn erfasst.

Textgröße ändern: