The National Times - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen


Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Urteil gegen eine falsche Ärztin aus Niedersachsen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte es, wie das Landgericht Osnabrück am Mittwoch mitteilte. Die 24-Jährige hat kein abgeschlossenes Medizinstudium, gab sich aber als Ärztin aus und behandelte Patienten. Sie ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und bleibt dort. (Az. 3 StR 368/25)

Textgröße ändern:

Die Frau studierte dem Urteil zufolge zuletzt im vierten Semester Medizin. Auch den Zugang zum Medizinstudium hatte sie sich demnach durch gefälschte Zeugnisse verschafft. Das Landgericht sprach sie im März 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen und wegen Betrugs sowie des unbefugten Führens der Berufsbezeichnung Ärztin schuldig. Es ordnete ihre Unterbringung in der Klinik an. Dabei ließ es sich auch von einem Sachverständigen beraten.

Schließlich war es davon überzeugt, dass die Angeklagte eine mittelschwere Persönlichkeitsstörung hat und an Narzissmus leidet. Sie habe den Drang, als Ärztin zu arbeiten. Wenn sie das tue, drohten ihren Opfern schwere Schäden. Die Frau sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, erklärte das Gericht und verwies darauf, dass es nur vom Zufall abhänge, welche medizinischen Eingriffe sie vornehme. Dabei könnten sogar Menschen sterben.

Die 24-Jährige wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Er bestätigte das Osnabrücker Urteil, und es wurde rechtskräftig. Die Frau bleibt in der Psychiatrie. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob diese Unterbringung weiter notwendig ist, wie das Landgericht ausführte. Sollten die Voraussetzungen irgendwann nicht mehr bestehen, könnte sie, womöglich unter Auflagen, entlassen werden.

Lewis--TNT

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Einjähriges Mädchen stirbt nach Sturz aus Fenster

Wenige Tage nach einem Sturz aus einem Fenster eines Mehrfamilienhauses ist ein einjähriges Mädchen in Nordrhein-Westfalen gestorben. Das Kind erlag am Dienstagabend seinen Verletzungen, wie die Polizei in Bochum am Mittwoch mitteilte. Der Sturz hatte sich am Donnerstag in Herne ereignet. Ein Rettungshubschrauber flog das Kind in ein Krankenhaus, wo es nun starb.

Athen: Gericht bestätigt Verurteilungen von Anführern der Ex-Neonazi-Partei Goldene Morgenröte

Ein griechisches Berufungsgericht hat die Schuldsprüche für mehrere Anführer der ehemaligen Neonazi-Partei Goldene Morgenröte bestätigt. Die Männer hätten eine "kriminelle Organisation angeführt", befanden die Richter am Mittwoch. Das Strafmaß für den Gründer und ehemaligen Chef der Neonazi-Organisation, weitere ehemalige Anführer und Abgeordnete der Goldenen Morgenröte sollte im Laufe des Tages bekanntgegeben werden. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Insgesamt hatten über 42 Angeklagte in dem Verfahren vor Gericht gestanden.

Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere

Im Rechtsstreit über einen verspäteten Flug wegen der überlasteten Sicherheitskontrolle an einem anderen Flughafen hat das Gericht der Europäischen Union zugunsten der Passagiere entschieden. Wenn die Airline freiwillig auf noch nicht abgefertigte Passagiere eines früheren Flugs wartet, muss sie den Passagieren eines nachfolgenden, dadurch deutlich verspäteten Flugs einen Ausgleich zahlen. Sie könne sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, entschied das Gericht in Luxemburg am Mittwoch. (Az. T-656/24)

Tödlicher Angriff auf 35-Jährigen: Ehemalige Lebensgefährtin unter Mordverdacht

Rund zwei Wochen nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 35-Jährigen in Hamburg ist dessen frühere Partnerin wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft genommen worden. Im Verlauf der Ermittlungen sei eine zunächst für möglich gehaltene Notwehrsituation ausgeschlossen worden, teilte die Polizei in der Hansestadt am Mittwoch mit. Stattdessen hätten sich Hinweise darauf ergeben, dass die 41-jährige Frau die tödliche Attacke geplant habe.

Textgröße ändern: