The National Times - Lange Haftstrafen für Eltern wegen Tods von pflegebedürftiger Tochter in Hessen

Lange Haftstrafen für Eltern wegen Tods von pflegebedürftiger Tochter in Hessen


Lange Haftstrafen für Eltern wegen Tods von pflegebedürftiger Tochter in Hessen
Lange Haftstrafen für Eltern wegen Tods von pflegebedürftiger Tochter in Hessen / Foto: © AFP/Archiv

Fast zehn Jahre nach dem Tod einer pflegebedürftigen Frau aus Hessen hat das Landgericht Frankfurt am Main die Eltern wegen Totschlags durch Unterlassen zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Mutter soll für sechseinhalb Jahre in Haft, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag sagte. Der Vater erhielt eine Strafe von sechs Jahren.

Textgröße ändern:

Jeweils acht Monate davon gelten wegen der langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt. Die Schwester der Toten wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Laut Urteil sah es die Kammer als erwiesen an, dass die Eltern ihre unter anderem am Downsyndrom und an Diabetes erkrankte Tochter im Oktober 2016 in Ehringshausen sich selbst überlassen hatten. Einige Tage vor dem Tod der 21-Jährigen hatte sich ihr Zustand deutlich verschlechtert.

Obwohl sie ihren Zustand erkannten, griffen die Eltern nicht ein. Letztlich starb die 21-Jährige an inneren Blutungen. Die Schwester war dabei, als sie starb. Jedoch unternahm sie nichts, um das aufzuhalten.

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Limburg die Eltern im Oktober 2019 wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Schwester sprach das Gericht frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im März 2021 jedoch auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Frankfurt.

Lewis--TNT

Empfohlen

Gewaltverbrechen an 35-Jährigem: Jugendstrafe wegen Mordes in Schleswig-Holstein

Knapp fünf Jahre nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einen Mann im schleswig-holsteinischen Ratzeburg ist ein zur Tatzeit 19-Jähriger vom Landgericht Lübeck wegen Mordes verurteilt worden. Die Kammer verhängte nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren Haft, wobei es insbesondere ein Geständnis mildernd berücksichtigte.

Erster Evakuierungsflug der Bundesregierung startet am Mittwoch

Der erste Evakuierungsflug der Bundesregierung für in Nahost gestrandete Reisende startet am Mittwoch. "Morgen wird es einen ersten Flug nach Maskat im Oman geben", sagte Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) am Dienstag dem Sender Welt TV. Mit diesem sollen demnach "Alte, Kranke, Schwache, Schwangere, Kinder" nach Deutschland ausgeflogen werden. Weitere solche Flüge in den nächsten Tagen seien in Planung.

Exfreundin vor Wohnung in Berlin erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil

Anderthalb Jahre nach dem Mord an seiner Exfreundin vor ihrer Wohnungstür in Berlin ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juli, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der zum Urteilszeitpunkt 46-Jährige akzeptierte nicht, dass sich die Frau wenige Monate zuvor nach vier Jahren Beziehung von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 678/25)

Skandal um vermeintlichen Missbrauch: Angebliche Kronzeugin in Niedersachsen angeklagt

Nach der zu Unrecht erfolgten Verurteilung mehrerer enger Verwandter einer Frau aus Niedersachsen wegen sexuellen Missbrauchs hat die Staatsanwaltschaft in Braunschweig eine ehemalige mutmaßliche Kronzeugin wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage angeklagt. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, soll die heute 32-Jährige im Rahmen eines gemeinsam mit dem angeblichen Vergewaltigungsopfer ausgedachten ausgeklügelten Tatplans Strafverfolgungsbehörden und Gerichte getäuscht und die später freigesprochenen angeblichen Täter grob wahrheitswidrig belastet haben.

Textgröße ändern: