The National Times - Exfreundin vor Wohnung in Berlin erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil

Exfreundin vor Wohnung in Berlin erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil


Exfreundin vor Wohnung in Berlin erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
Exfreundin vor Wohnung in Berlin erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil / Foto: © AFP/Archiv

Anderthalb Jahre nach dem Mord an seiner Exfreundin vor ihrer Wohnungstür in Berlin ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts vom Juli, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der zum Urteilszeitpunkt 46-Jährige akzeptierte nicht, dass sich die Frau wenige Monate zuvor nach vier Jahren Beziehung von ihm getrennt hatte. (Az. 5 StR 678/25)

Textgröße ändern:

Dem Landgericht zufolge verfolgte und bedrängte er seine frühere Partnerin regelmäßig, beleidigte und bedrohte sie. Im August 2024 lauerte er ihr vor ihrer Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde auf und stach mindestens 20 Mal mit einem Messer in ihren Hals, Nacken und Oberkörper. Sie verblutete noch am Tatort.

Der Vorsitzende Richter Thomas Groß schilderte den Tattag bei der Urteilsverkündung am Landgericht. Demnach waren die beiden schon anderthalb Stunden vor dem Mord aufeinandergetroffen. Das spätere Opfer war zu dem Zeitpunkt in Begleitung eines anderen Manns, dem der Angeklagte ungefragt ein Video zeigte. Auf diesem war Groß zufolge die Getötete beim Sex mit dem Angeklagten zu sehen.

Als sie später ihr Haus verließ, griff ihr früherer Lebensgefährte sie an und erstach sie. Kurz nach der Tat wurde er festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Vor Gericht entschuldigte er sich. "Ich bereute es zutiefst", sagte er.

Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe aus Eifersucht gehandelt und in der Überzeugung, dass die Frau sein Besitz sei. Er habe sich außerdem dafür rächen wollen, dass sie sich von ihm getrennt und mit einem anderen Mann verabredet habe.

Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Berliner Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler. Das Urteil wurde rechtskräftig.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) im Streit über ein großes Gemälde an der Fassade eines Wuppertaler Hochhauses. Das Bild sollte Teil eines Open-Air-Museums von Straßenkunst in der nordrhein-westfälischen Stadt werden. Der Verein "Urbaner Kunstraum Wuppertal" bot der Eigentümergemeinschaft an, die Fassade auf seine Kosten durch eine Künstlerin gestalten zu lassen. (Az. V ZR 165/25)

Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen

Die US-Kette Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen. Das Unternehmen habe ihr "Café-Portfolio in Nordamerika sorgfältig geprüft", hieß es am Donnerstag auf der Unternehmenswebseite in einer Mitteilung an die Mitarbeiter. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit fehlenden Umsätzen. Daher sei beschlossen worden, "bis Ende der Woche etwa 250 Cafés" zu schließen. Das ist rund ein Prozent der mehr als 18.000 Cafés in Nordamerika.

Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen

Ein Gericht in Kroatien hat die Auslieferung eines Ukrainers genehmigt, dem in Deutschland eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vorgeworfen wird. Wie der Anwalt von Wolodymyr Z., Ljubo Pavasovic Viskovic, am Donnerstag mitteilte, erging der Gerichtsbeschluss bereits am 18. September. Der Anwalt kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der Adriastadt Pula einzulegen.

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Textgröße ändern: