The National Times - Gericht bestätigt Verbot von Haltung von Bienenvölkern auf Balkon

Gericht bestätigt Verbot von Haltung von Bienenvölkern auf Balkon


Gericht bestätigt Verbot von Haltung von Bienenvölkern auf Balkon
Gericht bestätigt Verbot von Haltung von Bienenvölkern auf Balkon / Foto: © AFP

Im Streit um Bienen auf einem Balkon hat das Landgericht Köln einer Wohnungseigentumsgemeinschaft Recht gegeben. Ohne ihre Zustimmung dürfen Bienenvölker nicht auf einem Balkon gehalten werden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es bestätigte damit im Kern eine Entscheidung des Kölner Amtsgerichts. Geklagt hatte eine Kölner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen getrenntlebende Eheleute, die Miteigentümer einer Wohnung in der Anlage sind.

Textgröße ändern:

Auf deren Balkon standen laut Gerichtsangaben mehrere Bienenkästen. Zudem hing im Treppenhaus an der linken Seite ihrer Wohnungstür ein Schild mit der Aufschrift "Honig aus eigener Imkerei". Die WEG verlangte, dies sowie generell den Betrieb einer Imkerei in der Wohnung zu unterlassen.

Das Landgericht bestätigte demnach das Verbot der Bienenhaltung auf dem Balkon. Diese überschritt die zulässige Wohnnutzung und stellte eine erhebliche Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer dar. Entscheidend sei, ob sich Nachbarn "nach der Verkehrsanschauung" verständlicherweise gestört fühlen könnten. Dies sei bei Bienenstöcken auf einem Balkon zu bejahen.

Auch die Entfernung des Schilds bestätigte das Gericht. Da es im gemeinschaftlichen Treppenhaus angebracht wurde, handle es sich um eine bauliche Veränderung, die einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfordere.

Teilweise hatte die Berufung der beklagten Eheleute jedoch Erfolg: Ansprüche des Klägers aus einer "von der zulässigen Wohnnutzung abweichenden Nutzung" sah das Gericht nicht. Es fehle hierzu an einer rechtswidrigen gewerblichen Nutzung der Wohnung, hieß es.

Mehrere Bienenkästen auf einem Balkon würden noch keinen gewerblichen Betrieb begründen. Treffen mit anderen Imkern könnten ebenfalls nur dem Austausch über ein Hobby dienen. Ebenso wenig ergebe das Schild an der Tür eine gewerbliche Nutzung, weil es keine Passanten sondern nur Hausbewohner oder Besucher anspreche. Die Entscheidung fiel Anfang Februar und ist rechtskräftig.

T.Bennett--TNT

Empfohlen

Betrüger erbeuten mindestens hunderttausend Euro von Senior aus Hessen

Betrüger haben von einem Senior aus Hessen mindestens hunderttausend Euro erbeutet. Der Mann fiel auf die Masche der vermeintlich lukrativen Geldanlage herein, wie die Polizei in Kassel am Montag mitteilte. Demnach wurde der hochbetagte Mann vor einigen Monaten von einem Unbekannten angerufen, der sich als Finanzberater ausgab. Dieser lockte das Opfer mit vermeintlich hohen Gewinnen.

Luxusautos nach Russland verkauft: Sechs Jahre Haft für Autohändler in Bayern

Wegen der illegalen Lieferung von mehr als hundert Luxusautos nach Russland ist ein Autohändler in Bayern zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg verhängte am Montag sechs Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen die Russland-Embargoverordnung, wie das mit den Ermittlungen befasste Zollfahndungsamt im nordrhein-westfälischen Essen mitteilte. Seine ehemalige Prokuristin wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Bärlauchdiebe in Leipzig: Hundert Kilogramm Knollen in kurzer Zeit beschlagnahmt

In Leipzig haben Polizeibeamte innerhalb weniger Tage mehrere Bärlauchdiebe auf frischer Tat ertappt und insgesamt hundert Kilogramm Knollen beschlagnahmt. In der Nacht zu Montag kontrollierte die Polizei drei Männer, die 54 Kilogramm Bärlauch in ihrem Auto transportierten, wie die Polizei in der sächsischen Stadt mitteilte. Angaben zur Herkunft der Knollen machten die Männer im Alter zwischen 22 und 43 Jahren nicht.

Urteil: Motorradunfall nach der Schule gilt auch bei Umweg als Arbeitsunfall

Ein Motorradunfall eines Schülers gilt einem Gerichtsurteil zufolge auch dann als Arbeitsunfall, wenn der Fahrer nicht den direkten Weg von der Schule nach Hause nahm. Das entschied das Sozialgericht Braunschweig und widersprach damit der Einschätzung der zuständigen Gemeindeunfallversicherung, wie das Gericht am Montag in der niedersächsischen Stadt mitteilte.

Textgröße ändern: