The National Times - Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen

Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen


Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen

Ausländische Staaten können von deutschen Medien nicht verlangen, bestimmte Artikel nicht zu schreiben oder zu veröffentlichen. Klagen Marokkos gegen deutsche Zeitungen scheiterten am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Marokko sah durch die Texte seine Staatsehre verletzt. Ein Staat habe aber "weder eine persönliche Ehre, noch ist er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)

Textgröße ändern:

Es ging um Artikel über die Spionagesoftware "Pegasus". Eine Recherche von 17 internationalen Medien hatte 2021 ergeben, dass die Telefone von hunderten Journalisten, Politikern und Menschenrechtsaktivisten in verschiedenen Ländern mit der Software überwacht worden waren. Unter anderem "Zeit Online" und "Süddeutsche Zeitung" schrieben über den Verdacht, dass der marokkanische Geheimdienst möglicherweise den französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgespäht habe.

Marokko wies dies zurück. Das Land gibt an, die "Pegasus"-Software nicht gekauft oder benutzt zu haben und kein Kunde des Herstellers zu sein. Durch die Artikel sieht es sein Ansehen in der Öffentlichkeit beschädigt.

Um die Frage, ob die Texte inhaltlich richtig waren, ging es vor dem BGH allerdings gar nicht. Ihm stellte sich die grundsätzliche Frage, ob ausländische Staaten überhaupt gegen deutsche Medien klagen und Unterlassungsansprüche gegen solche Verdachtsäußerungen geltend machen können. Diese Frage verneinte er nun. Frühere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg vom November 2023 wurden damit bestätigt.

Der Anwalt der "Süddeutschen Zeitung", Martin Schippan, reagierte erfreut. Er sieht durch das Urteil die Pressefreiheit und die Arbeit von deutschen Journalisten im Ausland gestärkt, wie er in Karlsruhe sagte.

Das Königreich Marokko bedauerte die BGH-Entscheidung dagegen. Sie schade "nicht nur dem Ansehen der betroffenen Staaten, sondern sie legitimiert auch die Verbreitung von Desinformationen und untergräbt so den Zweck der Meinungs- und Pressefreiheit", erklärte es über seine Anwälte.

T.Allen--TNT

Empfohlen

43-jähriger Mann acht Tage nach Erdbeben in Venezuela lebend aus Trümmern gerettet

Jubelnde Helfer und überglückliche Angehörige: Acht Tage nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela haben Rettungskräfte einen Mann lebend aus den Trümmern geholt. Wie eine Reporterin der Nachrichtenagentur AFP berichtete, wurde der 43-jährige Hernán Gil am Donnerstag im stark zerstörten Ort Catia La Mar aus den Trümmern eines siebenstöckigen Gebäudes geborgen. Gils Ehefrau Gusbimar González sprach von einem "Wunder" und dankte den hunderten an dem Einsatz beteiligten Helfern.

Polen will Auslieferung des in die USA geflüchteten Ex-Justizministers Ziobro

Die Staatsanwaltschaft in Polen hat angekündigt, sobald wie möglich ein Auslieferungsersuchen gegen den in die USA geflüchteten ehemaligen Justizminister Zbigniew Ziobro zu stellen. Eine Gerichtsentscheidung mache dies jetzt möglich, sagte die Sprecherin der Anklage, Anna Ptaszek, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Heftige Kritik an Plänen der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz

An den Plänen der Bundesregierung zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes gibt es heftige Kritik von Datenschützern und Verbänden sowie aus der Politik. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte am Donnerstag im Gespräch mit dem RND vor einer "Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit" und vor Diskriminierung. Die Linke sprach von einem "Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren".

Venezuela: Mann acht Tage nach Erdbeben gerettet

Acht Tage nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela haben Rettungskräfte einen Mann lebend aus den Trümmern gerettet. Wie eine Reporterin der Nachrichtenagentur AFP berichtete, wurde der 43-jährige Hernán Gil am Donnerstag im stark zerstörten Ort Catia La Mar aus den Trümmern eines siebenstöckigen Gebäudes geborgen. Er wurde auf einer Trage zu einem Rettungswagen gebracht, der ihn zur Behandlung in die Hauptstadt Caracas bringen sollte.

Textgröße ändern: