The National Times - Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen

Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen


Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen
Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um einen tödlichen Sturz eines Manns in den Berliner Teltowkanal ist der Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Der Sturz sei dem 59-Jährigen nicht zuzurechnen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß in seiner Urteilsbegründung am Dienstag am Landgericht Berlin. Er sei stattdessen wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren zu verurteilen.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft hatte den Obdachlosen wegen Mordes angeklagt. Sie ging ursprünglich davon aus, dass er den 62-Jährigen am 30. Juni 2025 nahe der Britzer Brücke in den Kanal gestoßen hatte, um den Raub des Handys und einer Umhängetasche mit Wertsachen zu vertuschen. Der erheblich alkoholisierte Geschädigte wurde später von Tauchern aus dem Teltowkanal geborgen und starb im Krankenhaus.

Die Kammer ging davon aus, dass der Angeklagte den 62-Jährigen tatsächlich bestehlen wollte und ihn zuvor in einem Supermarkt ausgespäht hatte, wie der Richter sagte. Dieser sei ein leichtes Opfer gewesen, weil er ganz offensichtlich "stockbesoffen" gewesen sei und sich kaum auf den Beinen habe halten können. Anschließend sei der Angeklagte dem Geschädigten zu einer Grünanlage gefolgt und habe ihm, während dieser Wasser ließ, das Handy und die EC-Karte geraubt und ihn in ein Gebüsch gestoßen.

Das Gericht gehe aber nicht davon aus, dass der Angeklagte auch für den Sturz ins Wasser verantwortlich sei, sagte Groß. Dieser habe sich 80 Meter entfernt ereignet, und es gebe keine Hinweise darauf, dass sich das Geschehen dorthin verlagert habe. Zudem habe sich das Handy laut Ortung in eine andere Richtung entfernt. Zeugen oder DNA-Spuren gebe es ebenfalls nicht.

Die Staatsanwaltschaft war während des Prozesses ebenfalls vom Vorwurf des Mordes abgerückt. Sie forderte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Raubes oder räuberischen Diebstahls und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigung beantragte eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Unterschlagung.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Angreifer erschießt sechs Menschen in Kiew - Polizei tötet Täter nach Geiselnahme in Laden

Ein Angreifer hat in einem Wohnviertel der ukrainischen Hauptstadt Kiew sechs Menschen getötet. Weitere 14 Menschen wurden nach der Gewalttat am Samstag mit Verletzungen und Traumata ins Krankenhaus eingeliefert, wie Präsident Wolodymyr Selenskyj mitteilte. Der Täter hatte nach Angaben der Ermittler auf der Straße das Feuer eröffnet und dann in einem Supermarkt mehrere Geiseln genommen. Er wurde von Sondereinsatzkräften der Polizei getötet.

Angreifer erschießt fünf Menschen in Kiew - Polizei tötet Täter nach Geiselnahme in Laden

Ein Angreifer hat in einem Wohnviertel der ukrainischen Hauptstadt Kiew mindestens fünf Menschen getötet. Weitere zehn Menschen wurden nach der Gewalttat am Samstag mit Verletzungen und Traumata ins Krankenhaus eingeliefert, wie Präsident Wolodymyr Selenskyj mitteilte. Der Täter hatte nach Angaben der Ermittler auf der Straße das Feuer eröffnet und dann in einem Supermarkt mehrere Geiseln genommen. Er wurde von Sondereinsatzkräften der Polizei getötet.

Papst: Künstliche Intelligenz verstärkt "Konflikte, Angst und Gewalt"

In einer Rede vor Studierenden in Kamerun hat Papst Leo XIV. am Freitag vor einer Verstärkung von "Polarisierung, Konflikten, Angst und Gewalt" durch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) gewarnt. Zugleich kritisierte er die "Zerstörung der Umwelt" durch die Ausbeutung seltener Erden zur Beschleunigung des digitalen Wandels.

Tod von Siebenjährigem bei Schwimmunterricht: Mildere Strafen in Konstanz

In einem Berufungsverfahren um den Tod eines siebenjährigen Jungen beim Schwimmunterricht in Konstanz sind die Strafen für zwei Lehrerinnen gemildert worden. Das Landgericht Konstanz änderte ein vorhergehendes Urteil ab und verhängte Geldstrafen in Höhe von 9000 Euro und 8500 Euro, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Im Februar 2025 waren die Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Kind war im September 2023 ertrunken.

Textgröße ändern: