The National Times - FDP hat keinen Anspruch auf Teilnahme an TV-Triell vor Wahl in Baden-Württemberg

FDP hat keinen Anspruch auf Teilnahme an TV-Triell vor Wahl in Baden-Württemberg


FDP hat keinen Anspruch auf Teilnahme an TV-Triell vor Wahl in Baden-Württemberg
FDP hat keinen Anspruch auf Teilnahme an TV-Triell vor Wahl in Baden-Württemberg / Foto: © AFP/Archiv

Die FDP in Baden-Württemberg ist auch wegen ihrer schlechten Wahl- und Umfrageergebnisse der jüngeren Zeit mit dem Versuch gescheitert, sich in das Fernseh-Triell des Südwestrundfunks (SWR) vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg einzuklagen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart lehnte am Donnerstag alle Anträge des FDP-Landesverbands dazu ab. Damit bleibt es bei einem Triell der Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD.

Textgröße ändern:

Der SWR plant für den 24. Februar das Triell als Live-Sendung im Regionalfernsehen sowie zwei Tage später eine Sendung mit Vertretern aller Parteien mit realistischen Chancen auf einen Einzug in den Landtag bei der Wahl am 8. März.

Nach Auffassung der Verwaltungsrichter wahrt der SWR mit seinen Konzepten den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit, wonach die Parteien nach ihrer Bedeutung bewertet werden können. Dafür sei das Wahlergebnis der vorangegangenen Landtagswahl, bei der die FDP 10,5 Prozent geholt hatte, zwar ein wichtiges Indiz, das allerdings nicht ausreiche. Es müssten auch aktuelle Entwicklungen wie aktuelle Wahlen und Umfragen berücksichtigt werden.

Hier habe die FDP bei der Bundestags- und Europawahl sowie den acht Landtagswahlen der vergangenen drei Jahre Ergebnisse zwischen 0,8 Prozent und 5,2 Prozent erreicht. In den Umfragen liege sie bei fünf Prozent. Würden nur das Ergebnis von 10,5 Prozent bei der Wahl 2021 berücksichtigt, würde die politische Wirklichkeit nicht widergespiegelt. Anders als die FDP hätten CDU, Grüne und AfD eine realistische Chance auf ein Wahlergebnis über 20 Prozent.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Radlader gerät mit Heck auf Bahngleise: Zusammenstoß mit S-Bahn in Bayern

Ein Bagger ist bei Bauarbeiten im bayerischen Dombühl auf Bahngleise geraten und dort mit einer fahrenden S-Bahn kollidiert. Wie die Bundespolizeidirektion München am Donnerstag mitteilte, streifte das Heck des Radladers den Zug und beschädigte unter anderem die Außenverkleidung. Verletzte gab es demnach nicht.

Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers gegen die Genehmigung von Rüstungslieferungen nach Israel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe erklärte sie nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig. Zu einer inhaltlichen Entscheidung über mögliche Schutzpflichten Deutschlands für Menschen im Gazastreifen kam es darum nicht. (Az. 2 BvR 1626/25)

EuGH befasst sich mit Klagen zu Ungarn-Geldern und umstrittenem Gesetz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit Klagen mit Bezug zu Ungarn. Dabei geht es einmal um das sogenannte Souveränitätsgesetz, ein anderes Mal um die Freigabe von zehn Milliarden Euro an EU-Geldern für Budapest. In beiden Fällen werden die Schlussanträge, juristische Gutachten, vorgelegt. (Az. C-829/24 u.a.)

BGH verhandelt über Werbung für medizinisches Cannabis auf Rezept

Um das heiß diskutierte Thema medizinisches Cannabis und Werbung dafür geht es am Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Wettbewerbszentrale klagte gegen ein Vermittlungsportal für Arzttermine, um ein solches Rezept zu bekommen. Die Ärzte zahlen für die Vermittlung, ein pharmazeutischer Großhändler und ein Marktplatz für Versandapotheken sind mit dem Portal als Konzern verbunden. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: