The National Times - Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde: Bewährung für Frau in Sachsen-Anhalt

Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde: Bewährung für Frau in Sachsen-Anhalt


Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde: Bewährung für Frau in Sachsen-Anhalt
Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde: Bewährung für Frau in Sachsen-Anhalt / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um die Haltung von mehr als 120 verwahrlosten Hunden ist die Betreiberin einer Tierpension in Sachsen-Anhalt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Halle verurteilte die Angeklagte wegen Tierquälerei in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Zudem wurde ihr verboten, Hunde zu halten, zu betreuen oder mit ihnen zu handeln.

Textgröße ändern:

Auch ein beruflicher Umgang mit Hunden wurde ihr untersagt. Ausgenommen davon sei lediglich eine nicht selbstständige Tätigkeit als tiermedizinische Fachangestellte in einer Tierarztpraxis, sofern diese unter tierärztlicher Aufsicht erfolgt und ihr die Pflege der Hunde nicht allein obliegt.

Laut Anklage hatte die Frau in einer von ihr betriebenen, nicht genehmigten Hundezucht zahlreiche Tiere nicht artgerecht gehalten. Bei verschiedenen Kontrollen des Veterinäramts im Dezember 2024 seien zwischen sieben und 92 Hunde betroffen gewesen.

Ein Mitangeklagter wurde laut Gerichtssprecher ebenfalls wegen Tierquälerei in zwei Fällen verurteilt. Gegen ihn verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 4500 Euro. Auch ihm wurde ein Halte- und Betreuungsverbot für Hunde auferlegt - befristet auf drei Jahre.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: