The National Times - Prozess um Entführung von Block-Kindern: Gericht setzt Termine bis Dezember an

Prozess um Entführung von Block-Kindern: Gericht setzt Termine bis Dezember an


Prozess um Entführung von Block-Kindern: Gericht setzt Termine bis Dezember an
Prozess um Entführung von Block-Kindern: Gericht setzt Termine bis Dezember an / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Im Prozess um die mutmaßliche Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block hat das Landgericht Hamburg vorsorglich weitere Termine bis kurz vor Weihnachten angesetzt. Zu den bereits anberaumten Verhandlungstagen kommen weitere 41 bis zum 18. Dezember hinzu, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Eine verbindliche Aussage über die Länge des Verfahrens gegen Block und andere sei damit aber nicht getroffen.

Textgröße ändern:

Das Verfahren hatte im Juli 2025 begonnen. Es läuft damit bereits seit etwa sieben Monaten. Block muss sich mit mehreren weiteren Angeklagten wegen der Verschleppung von zwei ihrer Kinder in der Neujahrsnacht 2023/2024 verantworten. Laut Anklageschrift wurden sie von maskierten Männern in Dänemark dem Vater entrissen und in Autos zur Mutter nach Deutschland gebracht, wo sie später unverletzt an die Polizei übergeben wurden.

Block soll die Entführung gemeinsam mit einem Rechtsanwalt in Auftrag gegeben haben, was sie vor Gericht bestreitet. Hintergrund ist laut Anklage ein erbitterter jahrelanger Sorgerechtskonflikt zwischen Block und ihrem ehemaligen Ehemann, bei dem die beiden Kinder in Dänemark leben. Zu den Mitangeklagten gehört auch Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportkommentator Gerd Delling. Ihm wird Beihilfe vorgeworfen.

Das Verfahren zieht großes Medieninteresse auf sich und wird von den Beteiligten erbittert geführt. Wie das Landgericht am Dienstag weiter mitteilte, wies es zudem zwei von Angeklagten und ihrer Verteidigung eingereichte Ablehnungsgesuche gegen die Kammer ab. Dabei ging es demnach unter anderem um den Vorwurf, die Vorsitzende Richterin habe Akteneinsicht "aktiv behindert". Dies sei jedoch "nicht ersichtlich".

Zuletzt hatte im Prozess der Chef einer israelischen Sicherheitsfirma mit seiner Zeugenaussage begonnen, die von Block mit der Entführung der Kinder beauftragt worden sein soll. Zu den Angeklagten gehört auch ein mutmaßlicher Entführer. Der Israeli gestand seine Beteiligung im August in einer ausführlichen Aussage. Er befindet sich als einziger Beschuldigter in Untersuchungshaft. Block selbst ist auf freiem Fuß.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: