The National Times - Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion

Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion


Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion
Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall von mutmaßlich geplanter Sabotage in russischem Auftrag hat die Bundesanwaltschaft einen dritten Verdächtigen angeklagt. Der Ukrainer Yevhen B. soll zusammen mit zwei weiteren Männern geplant haben, Pakete mit Brandsätzen zu verschicken, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die anderen beiden Tatverdächtigen wurden bereits zuvor angeklagt - B. soll sie angeworben haben.

Textgröße ändern:

Die anderen Männer, die Ukrainer Daniil B. und Vladyslav T., wurden am 8. und 9. Mai 2025 in Deutschland festgenommen, Yevhen B. am 13. Mai in der Schweiz. Ende Dezember wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Alle drei sollen in russischem Auftrag gehandelt haben.

Ein russischer Geheimdienst soll Yevhen B. über Mittelsmänner in Mariupol den Auftrag erteilt haben, von Köln aus zwei Pakete mit aktivierten GPS-Trackern in Richtung Ukraine zu schicken. In die Hafenstadt Mariupol im Südosten der Ukraine war die russische Armee in den ersten Monaten ihres Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 einmarschiert.

Ende März 2025 schickten die Männer die Testpakete in Köln los, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. So hätten sie Versandrouten und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister ausforschen wollen. Yevhen B. habe die GPS-Tracker und anderes Material besorgt.

Er habe dem russischen Geheimdienst außerdem zugesagt, Pakete mit Brandsätzen aufzugeben. Diese hätten sich in Deutschland oder auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden sollen. So sollte den Angaben zufolge möglichst großer Schaden entstehen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen.

Zu konkreten Sabotageakten kam es aber nicht, die Männer flogen vorher auf. Durch die Testpakete kamen Polizei und Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen T. nach Angaben der Landesregierung auf die Schliche, dann übernahm die Bundesanwaltschaft.

Angeklagt ist Yevhen B. nun wegen des Verdachts der Verabredung zur Brandstiftung und der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: