The National Times - IS-Rückkehrerin zu dreieinhalb Jahren Haft in Düsseldorf verurteilt

IS-Rückkehrerin zu dreieinhalb Jahren Haft in Düsseldorf verurteilt


IS-Rückkehrerin zu dreieinhalb Jahren Haft in Düsseldorf verurteilt
IS-Rückkehrerin zu dreieinhalb Jahren Haft in Düsseldorf verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine 33-jährige IS-Rückkehrerin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Strafschutzsenat sprach Verena M. am Dienstag der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in drei Fällen schuldig, wie das Gericht mitteilte. Nach den Feststellungen des Senats war sie im Juli 2015 mit ihrem damals fünf Jahre alten Sohn gegen den Willen des Vaters nach Syrien ausgereist.

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Dort schloss sich die deutsche Staatsangehörige aus Nordrhein-Westfalen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. Ihr neuer nach islamischem Ritus angetrauter Ehemann folgte ihr demnach Ende August und wurde zunächst als Kämpfer eingesetzt. M. habe für ihn den Haushalt geführt sowie ihren Sohn im Sinn der Ideologie des IS erzogen. Die Angeklagte und ihr Ehemann besaßen laut Gericht außerdem zwei Sturmgewehre.

Während der Zeit beim IS war ihr Sohn nach den Überzeugung der Richter mehrfach Bombardierungen ausgesetzt. Er überlebte demnach zweimal unverletzt nur knapp einen Bombenangriff. M. wurde deshalb zudem wegen der Entziehung Minderjähriger, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen verurteilt.

Der Senat kam mit seinem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft in voller Höhe nach. Die Verteidigerin von M. hatte hingegen eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beantragt.

Die mittlerweile 33-Jährige war 2019 in Syrien gefangen genommen worden. Sie lebte dann in kurdischen Lagern. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland im Oktober vergangenen Jahres wurde sie noch am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Ende März begann dann der Prozess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

R.Hawkins--TNT

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