The National Times - Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.

Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.


Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.
Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. / Foto: © AFP

Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die deutsche Aktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben.

Textgröße ändern:

Der Prozess war hochumstritten, weil Maja T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach ihrer Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn mutmaßlich ausgesetzt ist.

Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die ungarische Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.

Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, hatte das Gericht um "Gerechtigkeit für mein Kind" gebeten. "Zeigen Sie uns, dass es in Ungarn noch ein gerechtes Urteil gibt. Bitte zeigen Sie uns, dass es sich hier nicht um einen politischen Schauprozess handelt", sagte er an Richter Jozsef Sos gewandt. Die "vorgefallenen Verletzungen" seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet."

Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Es sei deutlich geworden, was "Autokratie" in Ungarn bedeute: "Ministerpräsident Orban persönlich unterstellt Terror und fordert ein hartes Urteil. Staatsanwaltschaft, medizinische Gutachter und Richter Jozsef Sos arbeiten Hand in Hand, um das entsprechend harte Urteil zu liefern. Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind."

Der Vater rief Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf, nun tätig zu werden, damit Maja T. zurück nach Deutschland komme. Schon zuvor hatte der Vater gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem politischen Prozess gesprochen, der darauf abziele, dass der rechtsnationalistische Ministerpräsident Viktor Orban Stimmen für die im April anstehende Parlamentswahl sammeln könne.

Auch der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, kritisierte das Urteil in Budapest scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft sei "unverhältnismäßig".

Er betonte: "Trotz der lückenhaften, lediglich auf Indizien bauenden Anklage, folgte der Richter der Linie der Staatsanwaltschaft und befand Maja schuldig, auch wenn das Strafmaß nicht deren geforderte drakonische Höhe hat."

Schirdewan hielt dem Rechtsnationalisten Orban vor, er habe "diesen Prozess bewusst für seinen Wahlkampf instrumentalisiert". Das Urteil füge sich "nahtlos in die autoritäre Inszenierung seiner Regierung ein, die mit Härte gegen politische Gegner:innen punkten will und dabei die Justiz missbraucht".

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: