The National Times - Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren

Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren


Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren
Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren / Foto: © AFP/Archiv

Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Für eine solche Diskriminierung haften sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Ein Immobilienmakler aus Hessen muss einer Frau mit pakistanischen Wurzeln nun 3000 Euro Schadenersatz zahlen. (Az. I ZR 129/25)

Textgröße ändern:

Humaira Waseem suchte eine Wohnung. Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.

Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.

Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig.

Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.

Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.

Auch der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. "Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", erklärte dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen", fügte sie hinzu.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Zwei Verdächtige nach wilder Verfolungsjagd in Bayern in Untersuchungshaft

Nach der wilden Verfolgungsjagd mit Schüssen auf Polizisten in Bayern hat das Amtsgericht Ansbach gegen zwei Tatverdächtige Haftbefehl erlassen. Dem 24 Jahre alten Beifahrer und mutmaßlichen Schützen werde versuchter Totschlag vorgeworfen, dem 23 Jahre alten Fahrer des Fluchtautos Beihilfe zum versuchten Totschlag, teilte das Polizeipräsidium Mittelfranken am Donnerstag mit. Ein dritter Tatverdächtiger sei auf freiem Fuß, mit Blick auf die Verfolgungsjagd gebe es keinen dringenden Tatverdacht gegen den 30-Jährigen.

Toter 14-Jähriger an See in Dormagen - Mordkommission ermittelt

Nach dem Fund eines toten 14-Jährigen an einem See am Stadtrand von Dormagen ermittelt die Polizei wegen eines möglichen Gewaltverbrechens. Spaziergänger fanden den leblosen Jugendlichen am späten Mittwochnachmittag, wie Polizei in Neuss und die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf am Donnerstag mitteilten. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des 14-Jährigen feststellen.

Grüne: Kritis-Dachgesetz der Regierung bleibt weit hinter Erwartungen zurück

Die Grünen haben die Pläne der Regierung zum besseren Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur als "absolut unzureichend" kritisiert. "Von einem dringend benötigten, einheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen, bleiben wir auch in Zukunft meilenweit entfernt", sagte Fraktionsvize und Sicherheitsexperte Konstantin von Notz der Nachrichtenagentur AFP. Das Kritis-Dachgesetz soll am Donnerstagmittag vom Bundestag verabschiedet werden.

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Zschäpe sagt erneut als Zeugin aus

Die als NSU-Mittäterin verurteilte Beate Zschäpe soll am Donnerstag (09.00 Uhr) erneut im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle aussagen. Zschäpe ist vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin geladen, nachdem sie bereits im Dezember an zwei Verhandlungstagen befragt wurde. Damals nannte die 51-Jährige unter anderem Details aus dem Leben mit den beiden NSU-Tätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich 2011 in Thüringen durch Suizid einer Festnahme entzogen. Fragen nach möglichen weiteren Unterstützern des Nationalsozialistischen Untergrunds wich sie hingegen aus.

Textgröße ändern: