The National Times - Erzbischöfin Mullally: Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche

Erzbischöfin Mullally: Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche


Erzbischöfin Mullally: Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche
Erzbischöfin Mullally: Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche / Foto: © POOL/AFP

Zum ersten Mal in der Geschichte der Anglikanischen Kirche ist eine Frau deren geistliches Oberhaupt: Bischöfin Sarah Mullally ist am Mittwoch in einem historischen Gottesdienst in der Londoner St.-Pauls-Kathedrale in ihrem Amt als Erzbischöfin von Canterbury bestätigt worden. Damit steht sie zugleich an der Spitze der Kirche von England und ist geistliches Oberhaupt der weltweit 85 Millionen Gläubigen der Anglikanischen Kirche.

Textgröße ändern:

Mullallys formelle Amtseinführung findet am 25. März in der Kathedrale von Canterbury statt. Vor dem Gottesdienst in London äußerte sie die Hoffnung, die Kirche in "Zeiten der Spaltung und Unsicherheit" mit "Ruhe, Beständigkeit und Mitgefühl" zu führen. "Es ist ein außergewöhnliches und demütig machendes Privileg, zur 106. Erzbischöfin von Canterbury berufen worden zu sein", erklärte die 63-Jährige.

Die ehemalige Krankenschwester und Mutter von zwei Kindern war im Oktober von König Charles III., dem weltlichen Oberhaupt der Kirche von England, zur Erzbischöfin von Canterbury ernannt worden. Die jahrhundertealte Kirche von England ist die Mutterkirche der Anglikanischen Gemeinschaft: Der erste Erzbischof von Canterbury war bereits Ende des 6. Jahrhunderts ernannt worden.

Mullallys Ernennung an der Spitze der Anglikanischen Kirche sorgte bei einigen konservativen Mitgliedern für negative Reaktionen. Die Kirche von Uganda etwa bezeichnete die Personalie als "traurige Neuigkeit".

Die Anglikanische Kirche zählt rund 85 Millionen Mitglieder in über 165 Ländern. Nach jahrelangem erbitterten Streit erlaubte die Kirche erst spät, dass Frauen zu Bischöfinnen geweiht werden durften, was erstmals 1989 in den USA geschah. Auch für das Priesterinnenamt wurden weibliche Geistliche seit Anfang der 1990er-Jahre zugelassen.

Mittlerweile sind über 40 der 108 Bischöfe Großbritanniens weiblich. Im Priesteramt ist der Anteil ähnlich hoch. Mullally war 2002 zur Priesterin geweiht worden und wurde 2018 zur ersten Bischöfin von London geweiht.

Mullally bezeichnete sich Berichten zufolge als Feministin. Britischen Medienberichten zufolge fühlt sie sich verpflichtet, sich gegen Frauenfeindlichkeit auszusprechen, wo immer ihr diese begegnet.

G.Waters--TNT

Empfohlen

61-Jährige mit falschen Gewinnversprechen um mehr als eine Million Euro betrogen

Mehr als eine Million Euro haben Anlagebetrüger bei einer 61-Jährigen in Stuttgart erbeutet. Die Täter gaben sich als Börsenmakler aus und überredeten die Frau über Monate hinweg zu Einzahlungen auf einer angeblichen Handelsplattform, wie die Polizei in baden-württembergischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte.

Merz würde seinen Kindern "nicht empfehlen, nach Amerika zu gehen"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) würde seinen Kindern derzeit von einem Aufenthalt in den USA abraten. Grund sei das "gesellschaftliche Klima", das sich in den Vereinigten Staaten "plötzlich" entwickelt habe, sagte Merz am Freitag beim Deutschen Katholikentag in Würzburg. "Also ich würde meinen Kindern heute nicht empfehlen, in die USA zu gehen, dort ausgebildet zu werden und dort zu arbeiten."

US-Anklage wegen Bestechung gegen indischen Unternehmer wird wohl fallen gelassen

Eine Klage wegen Bestechung gegen den indischen Industriellen und Milliardär Gautam Adani in den USA wird wohl fallen gelassen - gegen die Zahlung von 18 Millionen Dollar (15,5 Millionen Euro). Adanis Unternehmen erklärte am Freitag, mit der Zahlung sei ausdrücklich nicht das Eingeständnis einer Schuld verbunden.

Millionenbetrug mit Solaranlagen: Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage

Wegen mutmaßlichen Millionenbetrugs beim Bau von Solaranlagen hat die Staatsanwaltschaft in Dresden Anklage gegen die Führungsspitze eines örtlichen Unternehmens erhoben. Die Geschäftsführerin und der Prokurist sollen dafür verantwortlich sein, dass gegenüber Kunden vertraglich zugesicherte Leistungen trotz erheblicher Anzahlungen nicht oder nicht vollständig erbracht wurden, wie die Anklagebehörde am Freitag in der sächsischen Landeshauptstadt mitteilte. Dadurch entstand ein Schaden von mehr als zwölf Millionen Euro.

Textgröße ändern: