The National Times - Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"


Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft" / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe "Artgemeinschaft" ist am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft worden. Ein Urteil fiel bis Mittwochabend nach Angaben einer Sprecherin noch nicht, die Verhandlung lief noch. Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" im Sommer 2023 mit allen Teilorganisationen als Verein verboten. (Az. 6 A 18.23)

Textgröße ändern:

Es begründete das Verbot damit, dass die "Artgemeinschaft" sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine der zentralen Schnittstellen innerhalb der bundesweiten neonazistischen Szene. Sie habe eine ideologische Führungsrolle übernommen und sei eng verbunden mit anderen ähnlichen Organisationen.

Wesentliches Kennzeichen der "Artgemeinschaft" war laut Innenministerium der Rückgriff auf die nationalsozialistische Rassenlehre sowie von den Nationalsozialisten genutzte Symbole und Narrative. Dabei ging es ihr um die Förderung einer nord- und mitteleuropäischen "Menschenart", etwa auch durch gezielte "Gattenwahl". Ein weiteres Merkmal war die systematische Indoktrinierung der Kinder von Szeneangehörigen, teils durch nur minimal veränderte NS-Texte. Kontakte pflegten die Mitglieder bei einschlägigen Treffen, etwa Sonnenwendfeiern.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer "sektenartigen, zutiefst rassistischen und antisemitischen Vereinigung", die "durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde" heranziehe und in der Szene gut vernetzt sei.

Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten und deren Vermögen beschlagnahmen, wenn deren Aktivitäten gegen Strafgesetze oder den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Mexikos Marine sucht nach zwei vermissten Booten der Hilfsflotte für Kuba

Die mexikanische Marine sucht nach eigenen Angaben nach zwei Booten einer internationalen Hilfsflotte für Kuba. Es habe "weder Kommunikation noch eine Bestätigung ihrer Ankunft" in Kubas Hauptstadt Havanna gegeben, erklärte die mexikanische Marine am Donnerstag (Ortszeit) mit Blick auf die vermissten Boote. Kuba erlebt derzeit eine schlimme Wirtschaftskrise, die durch eine US-Blockade der Öllieferungen aus Venezuela verschärft wird.

Mord bei Einbruch in Kehl: Haft und Unterbringung in Psychiatrie

Nach der Vergewaltigung einer 84 Jahre alten Frau und ihrer anschließenden Ermordung bei einem Einbruch im baden-württembergischen Kehl hat das Landgericht Offenburg einen Mann verurteilt. Der zur Tatzeit 23 Jahre alte Angeklagte sei wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie mit Vergewaltigung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Außerdem sei die Unterbringung des an einer Schizophrenie erkrankten Mannes in der Psychiatrie angeordnet worden.

Vier Jahre Haft für Angriff auf Online-Freundin von Barron Trump

Wegen eines Angriffs auf eine Online-Bekannte des jüngsten Sohns von US-Präsident Donald Trump ist ein in Großbritannien lebender Russe zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in London verkündete am Freitag das Strafmaß gegen den 22-Jährigen, der die Frau nach Überzeugung der Richter im Januar 2025 aus Eifersucht wegen ihrer Bekanntschaft mit Barron Trump attackiert hatte.

Studie: Zahlreiche Jugendliche erlebten bereits sexualisierte Gewalt

Zahlreiche Jugendliche in Deutschland haben einer Studie zufolge bereits Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt gemacht. Bei einer Erhebung des Bundesinstituts für Öffentliche Aufklärung (BIÖG) gaben 64 Prozent der befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an, bereits mindestens einmal sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt erlebt zu haben, wie das BIÖG am Freitag in Köln mitteilte. 29 Prozent berichteten zudem von sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt.

Textgröße ändern: