The National Times - Verurteilung von Berliner Arzt wegen Suizidunterstützung rechtskräftig

Verurteilung von Berliner Arzt wegen Suizidunterstützung rechtskräftig


Verurteilung von Berliner Arzt wegen Suizidunterstützung rechtskräftig
Verurteilung von Berliner Arzt wegen Suizidunterstützung rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Die Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Unterstützung bei einem Suizid ist rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Demnach bleibt es bei der dreijährigen Freiheitsstrafe für den Mediziner.

Textgröße ändern:

Der pensionierte Arzt, der als "Freitodbegleiter" tätig war, legte 2021 einer 37-jährigen Studentin auf ihren Wunsch hin eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament. Aus Sicht des Landgerichts Berlin war der Sterbewunsch Frau aber nicht von "Dauerhaftigkeit und innerer Festigkeit getragen". Die Kammer sprach den Arzt im April 2024 des Totschlags schuldig. Um Zeitpunkt des Urteils war er 74 Jahre alt.

Die Studentin der Tiermedizin hatte sich wegen einer Depression an den Angeklagten gewandt und ihn gebeten, sie beim Suizid zu unterstützen. Ein erster Versuch im Juni 2021 scheiterte, weil die 37-Jährige die eingenommenen Medikamente wieder erbrach. Beim zweiten Versuch wenige Wochen später legte der Mediziner eine Infusion, welche die Studentin selbst auslöste.

Allerdings habe die Frau noch am selben Morgen Zweifel an ihrem Sterbewillen geäußert, befand das Berliner Landgericht in der Urteilsbegründung. Sie sei sehr schwankend im Bezug auf ihren Suizidwillen gewesen. Zudem sei davon auszugehen, dass ihr eine rationale Bilanzierung aufgrund ihrer akuten depressiven Episode nicht möglich gewesen sei, was dem Arzt bekannt gewesen sei.

In ihrer Urteilsbegründung legte die Kammer dem Angeklagten eine Revision nahe, weil der Fall zeige, dass eine Präzisierung des rechtlichen Rahmens noch notwendig sei. Daraufhin erhob der Arzt Sachrüge. Diese wurde bereits im August 2025 verworfen, wie der Bundesgerichtshof nun mitteilte.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Mexikos Marine sucht nach zwei vermissten Booten der Hilfsflotte für Kuba

Die mexikanische Marine sucht nach eigenen Angaben nach zwei Booten einer internationalen Hilfsflotte für Kuba. Es habe "weder Kommunikation noch eine Bestätigung ihrer Ankunft" in Kubas Hauptstadt Havanna gegeben, erklärte die mexikanische Marine am Donnerstag (Ortszeit) mit Blick auf die vermissten Boote. Kuba erlebt derzeit eine schlimme Wirtschaftskrise, die durch eine US-Blockade der Öllieferungen aus Venezuela verschärft wird.

Mord bei Einbruch in Kehl: Haft und Unterbringung in Psychiatrie

Nach der Vergewaltigung einer 84 Jahre alten Frau und ihrer anschließenden Ermordung bei einem Einbruch im baden-württembergischen Kehl hat das Landgericht Offenburg einen Mann verurteilt. Der zur Tatzeit 23 Jahre alte Angeklagte sei wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie mit Vergewaltigung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Außerdem sei die Unterbringung des an einer Schizophrenie erkrankten Mannes in der Psychiatrie angeordnet worden.

Vier Jahre Haft für Angriff auf Online-Freundin von Barron Trump

Wegen eines Angriffs auf eine Online-Bekannte des jüngsten Sohns von US-Präsident Donald Trump ist ein in Großbritannien lebender Russe zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in London verkündete am Freitag das Strafmaß gegen den 22-Jährigen, der die Frau nach Überzeugung der Richter im Januar 2025 aus Eifersucht wegen ihrer Bekanntschaft mit Barron Trump attackiert hatte.

Studie: Zahlreiche Jugendliche erlebten bereits sexualisierte Gewalt

Zahlreiche Jugendliche in Deutschland haben einer Studie zufolge bereits Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt gemacht. Bei einer Erhebung des Bundesinstituts für Öffentliche Aufklärung (BIÖG) gaben 64 Prozent der befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen an, bereits mindestens einmal sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt erlebt zu haben, wie das BIÖG am Freitag in Köln mitteilte. 29 Prozent berichteten zudem von sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt.

Textgröße ändern: