The National Times - 17-Jähriger in Castrop-Rauxel erstochen: Verdächtige schildert sexuellen Übergriff

17-Jähriger in Castrop-Rauxel erstochen: Verdächtige schildert sexuellen Übergriff


17-Jähriger in Castrop-Rauxel erstochen: Verdächtige schildert sexuellen Übergriff
17-Jähriger in Castrop-Rauxel erstochen: Verdächtige schildert sexuellen Übergriff / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Fund eines tödlich verletzten 17-Jährigen auf einer Straße in Castrop-Rauxel ist gleichaltrige Tatverdächtige wieder entlassen worden. In ihrer Vernehmung schilderte sie eine Notwehrhandlung während eines sexuellen Übergriffs, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag in Recklinghausen und Dortmund mitteilten. Beide Jugendliche kannten sich demnach bereits vor der Tat.

Textgröße ändern:

Die am Mittwoch festgenommene Verdächtige sei nach ihrer Vernehmung im Beisein eines Rechtsanwalts aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden, hieß es weiter. Die Ermittlungen dauerten jedoch an. Die Jugendliche sagte demnach aus, sich mit dem Getöteten freiwillig getroffen zu haben. Während des Treffens habe dieser dann allerdings versucht, sie zu vergewaltigen.

Der Jugendliche war am Mittwoch schwer verletzt auf einer Straße in der nordrhein-westfälischen Stadt gefunden worden und kurz darauf trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen gestorben. Laut Obduktionsergebnis starb er durch einen Stich mit einem "spitzen Gegenstand" in den Halsbereich.

Wie die Ermittler am Freitag weiter mitteilten, gab die Verdächtige in ihrer Vernehmung an, den Gegenstand vor Ort ergriffen zu haben, nachdem sie sich zuvor unter anderem mit Pfefferspray verteidigt hatte. Sie habe "ohne Tötungsvorsatz" in Richtung des 17-Jährigen gestochen und sei dann zu ihrer Wohnanschrift gelaufen. Dort wurde sie am Mittwoch festgenommen.

Der Tatort befand sich demnach auf einer Terrasse eines leerstehenden Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Fundorts des verletzten Jugendlichen. Die Verdächtige räumte laut Behörden ein, dass sie in diesem Zusammenhang "aus Angst" auch gegenüber ihren Eltern zunächst falsche Angaben gemacht habe. Auch die Spurenlage weise auf die Terrasse als Tatort hin, hieß es.

Bereits am Donnerstag hatten die Ermittler mitgeteilt, dass die Verdächtige eine "Notwehrlage" geschildert habe. Details hatten sie aber nicht genannt.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: