The National Times - EuGH: Airline muss nach Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss nach Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten


EuGH: Airline muss nach Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten
EuGH: Airline muss nach Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten / Foto: © AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei einer Flugannullierung gestärkt. In diesem Fall muss die Erstattung des Ticketpreises auch die Provision umfassen, die ein Vermittler beim Kauf des Tickets erhoben hat, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mitteilte. Dies gilt demnach auch unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Provision kennt. (Az. C-45/24)

Textgröße ändern:

Hintergrund ist ein Fall aus Österreich, wo mehrere Reisende im Buchungsportal des Reisebüros Opodo, welches wiederum zur Ausgabe von Flugtickets der Airline KLM ermächtigt ist, Tickets bei ebenjener Fluggesellschaft für Flüge von Wien ins peruanische Lima und zurück erwarben. Da die Flüge annulliert wurden, erstattete KLM den Reisenden den gezahlten Betrag - allerdings abzüglich von rund 95 Euro, die Opodo ihnen als Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt hatte.

Die Reisenden wandten sich daraufhin an einen Verbraucherschutzverband, welcher vor österreichischen Gerichten geltend machte, dass die Erstattung auch die Provision umfassen müsse. KLM argumentierte hingegen, dass die Fluggesellschaft nicht verpflichtet sei, die streitige Vermittlungsprovision zu erstatten - denn ihr sei weder deren Existenz und erst recht nicht deren Höhe bekannt gewesen.

Nachdem sich der österreichische Oberste Gerichtshof diesbezüglich an den EuGH wandte, stellten die Luxemburger Richter nun aber klar, dass die Erstattung des Flugticketpreises auch die Provision umfassen muss. Wenn eine Fluggesellschaft akzeptiere, dass der Vermittler in ihrem Namen Flugtickets ausstelle, könne davon ausgegangen werden, "dass sie zwangsläufig die Geschäftspraxis dieses Vermittlers kennt, eine Vermittlungsprovision zu erheben", erklärte das Gericht.

Da die Erhebung dieser Vermittlungsprovision einen "unvermeidbaren" Bestandteil des Flugticketpreises darstelle, sei sie als von der Fluggesellschaft genehmigt anzusehen. Daher müsse die Fluggesellschaft die Provision erstatten.

Es sei auch nicht erforderlich, dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Vermittlungsprovision kennt, urteilte der EuGH. "Andernfalls würde der vom Unionsgesetzgeber angestrebte Schutz der Fluggäste geschwächt und die Attraktivität der Inanspruchnahme der Dienste eines Vermittlers verringert", erklärte der Gerichtshof. Im konkreten Rechtsstreit muss nun erneut die österreichische Justiz entscheiden, ist dabei aber an die Vorgaben aus Luxemburg gebunden.

oer/

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: