The National Times - Urteil in Prozess um Beihilfe zu Mord an Ehemann in Baden-Württemberg rechtskräftig

Urteil in Prozess um Beihilfe zu Mord an Ehemann in Baden-Württemberg rechtskräftig


Urteil in Prozess um Beihilfe zu Mord an Ehemann in Baden-Württemberg rechtskräftig
Urteil in Prozess um Beihilfe zu Mord an Ehemann in Baden-Württemberg rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Fast zehn Monate nach Prozessende ist ein Urteil in einem Verfahren um die Beihilfe zum Mord am eigenen Ehemann rechtskräftig. Die Revision wurde abgewiesen, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag mitteilte. Das Landgericht Heidelberg hatte die Frau Ende März zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Frau in die Mordpläne der Haupttäterin eingeweiht war.

Textgröße ändern:

Die Haupttäterin selbst starb inzwischen. Beide Frauen waren miteinander befreundet gewesen. Laut Urteil wollte die Haupttäterin den Ehemann ihrer Freundin töten, weil er ihrer Freundschaft im Weg stand. Sie erzählte ihrer Freundin davon. Diese erklärte sich mit dem Plan einverstanden.

Im Juli 2024 tötete die Haupttäterin den 42-Jährigen nachts in seinem Bett in Heiligkreuzsteinach mit 79 Messerstichen. Die Ehefrau verließ währenddessen das Schlafzimmer und wartete ab. Erst Stunden später rief sie plangemäß die Polizei und gab vor, von einem maskierten Täter überfallen worden zu sein. Dadurch verschaffte sie der Haupttäterin Zeit, um das Messer und ihre blutverschmierte Kleidung zu entsorgen.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Kind in Auto gezerrt und missbraucht: 52-Jähriger aus Baden-Württemberg in Haft

Ein 52-Jähriger aus Baden-Württemberg hat gestanden, ein neunjähriges Mädchen in ein Auto gezerrt und missbraucht zu haben. Der Mann wurde am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds sowie Freiheitsberaubung erließ, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Ravensburg mitteilten. Bei der Haftvorführung habe er die Tat eingeräumt.

Textgröße ändern: