The National Times - Nach 26 Jahren Studium: Kein Wohngeld für 50-jährigen Dauerstudenten

Nach 26 Jahren Studium: Kein Wohngeld für 50-jährigen Dauerstudenten


Nach 26 Jahren Studium: Kein Wohngeld für 50-jährigen Dauerstudenten
Nach 26 Jahren Studium: Kein Wohngeld für 50-jährigen Dauerstudenten / Foto: © AFP/Archiv

Nach 26 Jahren Studium hat ein 50-jähriger Langzeitstudent einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge keinen Anspruch auf Wohngeld. Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab, nachdem der Dauerstudent im März 2024 Leistungen beantragt hatte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die zuständige Behörde lehnte den Wohngeldantrag als rechtsmissbräuchlich ab, weil der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe.

Textgröße ändern:

Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Wohngeld werde missbräuchlich genutzt, wenn erwerbsfähige Antragsteller keine zumutbare Arbeit aufnähmen oder nicht anderweitig ihr Einkommen erhöhten. Dies treffe hier zu, weil der Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung sein Studium nicht ernsthaft betrieben habe.

Der Mann studierte demnach bereits seit 26 Jahren und hatte mehrere Studiengänge begonnen und abgebrochen. In seinem derzeitigen Studium befand er sich im 14. beziehungsweise 15. Fachsemester und soll damit die Regelstudienzeit von jeweils sechs Semestern deutlich überschritten haben. Dass er etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren könne, habe er der Mann nicht belegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Kind in Auto gezerrt und missbraucht: 52-Jähriger aus Baden-Württemberg in Haft

Ein 52-Jähriger aus Baden-Württemberg hat gestanden, ein neunjähriges Mädchen in ein Auto gezerrt und missbraucht zu haben. Der Mann wurde am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds sowie Freiheitsberaubung erließ, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Ravensburg mitteilten. Bei der Haftvorführung habe er die Tat eingeräumt.

Textgröße ändern: