The National Times - Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen


Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen / Foto: © AFP/Archiv

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern:

Das noch nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil erging demnach aber vor dem Hintergrund einer spezifischen Konstellation: Laut Gericht erlaubte der Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft den Einbau digitaler Türkamerasysteme durch die Mitglieder in Eigenregie. Dadurch gehören diese jeweils zum sogenannten Sondereigentum. Die Gemeinschaft machte zwar Vorgaben zum Privatsphärenschutz. Ob diese auch eingehalten werden, können sie oder die Auftragshausverwaltung aber nicht effektiv kontrollieren. Bilder könnten so gespeichert oder fernübertragen werden.

Dem Gericht zufolge unterscheidet sich die Situation dadurch maßgeblich von einem Fall, in dem bereits der Bundesgerichtshof zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschied und den Einbau von digitalen Türspionen trotz Widerstands einzelner Eigentümer erlaubte. Dabei sei der Einbau von der Eigentümergemeinschaft in Gemeinschaftseigentum als Zentralsystem realisiert worden. Die Technik sei damit kontrollierbar, eine "Manipulationsmöglichkeit" durch einzelne Bewohner bestehe nicht.

G.Morris--TNT

Empfohlen

Großbrand auf Großmarkt in Stuttgart - Mehr als 150 Feuerwehrleute im Einsatz

Auf einem Großmarkt in Stuttgart ist am späten Freitagabend ein massiver Brand ausgebrochen. Es seien mehr als 150 Feuerwehrleute vor Ort, teilte die Feuerwehr am Samstagmorgen mit. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Markt in Stuttgart-Wangen habe eine Lagerhalle komplett in Flammen gestanden. Das Feuer habe zudem auf eine weitere Halle übergegriffen.

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Textgröße ändern: