The National Times - Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen


Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen / Foto: © AFP/Archiv

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern:

Das noch nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil erging demnach aber vor dem Hintergrund einer spezifischen Konstellation: Laut Gericht erlaubte der Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft den Einbau digitaler Türkamerasysteme durch die Mitglieder in Eigenregie. Dadurch gehören diese jeweils zum sogenannten Sondereigentum. Die Gemeinschaft machte zwar Vorgaben zum Privatsphärenschutz. Ob diese auch eingehalten werden, können sie oder die Auftragshausverwaltung aber nicht effektiv kontrollieren. Bilder könnten so gespeichert oder fernübertragen werden.

Dem Gericht zufolge unterscheidet sich die Situation dadurch maßgeblich von einem Fall, in dem bereits der Bundesgerichtshof zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschied und den Einbau von digitalen Türspionen trotz Widerstands einzelner Eigentümer erlaubte. Dabei sei der Einbau von der Eigentümergemeinschaft in Gemeinschaftseigentum als Zentralsystem realisiert worden. Die Technik sei damit kontrollierbar, eine "Manipulationsmöglichkeit" durch einzelne Bewohner bestehe nicht.

G.Morris--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab

Die Videoplattform Tiktok hat mit einem Vergleich einen für Montag geplanten Prozess im US-Bundesstaat Alabama wegen mutmaßlich mangelhaften Schutzes Minderjähriger vor Social-Media-Sucht abgewendet. Wie Generalstaatsanwalt Steve Marshall am Freitag (Ortszeit) mitteilte, soll das Unternehmen im Rahmen der Einigung mindestens 100 Millionen Dollar zahlen und die tägliche Nutzungszeit für junge Nutzer auf zwei Stunden begrenzen.

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Textgröße ändern: