The National Times - EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen

EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen


EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen
EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen / Foto: © AFP/Archiv

Wenn ein Asylbewerber nicht in eine andere Unterkunft ziehen will, darf das Aufnahmeland ihm Grundlegendes wie Essen, Kleidung oder ein Dach über dem Kopf nicht verweigern. Grundsätzlich sind Sanktionen und auch ein Zwangsumzug aber möglich, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Es ging um den Fall eines alleinerziehenden Tunesiers und seines minderjährigen Sohns in Italien. (Az. C-184/24)

Textgröße ändern:

Die beiden wohnten in einer Unterkunft in Mailand, die eigentlich für vier Menschen gedacht war. Der Vater wollte nicht umziehen, weil sein Sohn in der Nähe zur Schule ging. Die Behörden entzogen ihm deshalb alle materiellen Leistungen - Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Geld zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dagegen zog er vor Gericht.

Das italienische Gericht fragte den EuGH, ob das rechtens ist. Dieser erklärte nun, dass bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln der Unterkünfte eine Sanktion verhängt werden kann. Diese müsse aber verhältnismäßig sein und die Würde des Betroffenen wahren.

Grundlegende Bedürfnisse müsse er weiter befriedigen können. Das gelte insbesondere, wenn es sich um vulnerable Menschen wie alleinerziehende Elternteile und minderjährige Kinder handelt. Wenn diese Grundsätze beachtet werden, dürfen Asylbewerber dem EuGH zufolge auch zwangsweise in eine andere Unterkunft gebracht werden.

Über die Klage des Tunesiers entscheidet nun das italienische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

S.Collins--TNT

Empfohlen

"WamS": Zentralrat der Juden fordert Strafrechtsverschärfung bei antisemitischen Delikten

Angesichts der hohen Zahl antisemitischer Straftaten hat der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. Im Falle von antisemitischen Delikten wie der Leugnung des Existenzrechts Israels halte er "eine entsprechende Verschärfung für sinnvoll", sagte Schuster der Zeitung "Welt am Sonntag".

Erneut Vergewaltigungsprozess gegen Harvey Weinstein geplatzt

Erneut ist ein Vergewaltigungsprozess gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein geplatzt. Weil sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil einigen konnten, erklärte ein New Yorker Richter das Verfahren zu Vorwürfen der Schauspielerin Jessica Mann für gescheitert. Staatsanwalt Alvin Bragg zeigte sich am Freitag enttäuscht über den Ausgang, dankte den Geschworenen aber für ihre Arbeit. "Seit fast einem Jahr kämpft Jessica Mann um Gerechtigkeit."

61-Jährige mit falschen Gewinnversprechen um mehr als eine Million Euro betrogen

Mehr als eine Million Euro haben Anlagebetrüger bei einer 61-Jährigen in Stuttgart erbeutet. Die Täter gaben sich als Börsenmakler aus und überredeten die Frau über Monate hinweg zu Einzahlungen auf einer angeblichen Handelsplattform, wie die Polizei in baden-württembergischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte.

Merz würde seinen Kindern "nicht empfehlen, nach Amerika zu gehen"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) würde seinen Kindern derzeit von einem Aufenthalt in den USA abraten. Grund sei das "gesellschaftliche Klima", das sich in den Vereinigten Staaten "plötzlich" entwickelt habe, sagte Merz am Freitag beim Deutschen Katholikentag in Würzburg. "Also ich würde meinen Kindern heute nicht empfehlen, in die USA zu gehen, dort ausgebildet zu werden und dort zu arbeiten."

Textgröße ändern: