The National Times - Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef

Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef


Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef
Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef / Foto: © AFP/Archiv

Mit einer öffentlichen Äußerung zu mutmaßlich nicht vorhandener politischer Programmatik der AfD hat der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes einem Urteil zufolge gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das Gebot werde verletzt, wenn ein Behördenvertreter das Parteiprogramm "inhaltlich bewertet", entschied das Verwaltungsgericht Weimar am Donnerstag in einem von der Thüringer AfD angestrengten Prozess gegen Verfassungsschutzchef Stephan Kramer. Das habe dieser im entsprechenden Zitat jedoch getan. (Az. 8 K 1271/23 We)

Textgröße ändern:

Zwei weitere vom Landesverband der AfD monierte Äußerungen Kramers aus einem Zeitungsinterview aus dem Juni 2023 stufte das Verwaltungsgericht hingegen als rechtmäßig ein. Diese bezogen sich der zuständigen Kammer zufolge entweder gar nicht konkret auf die Partei oder waren vom Sachlichkeitsgebot gedeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage gegen eine Passage, in der Kramer mit Blick auf die Partei ausführte, diese habe "eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten". Außerdem verwies er auf eine "inhaltlich sowieso kaum vorhandene Programmatik". Damit habe der Landesverfassungsschutzchef eine inhaltliche Bewertung vorgenommen, betonte das Gericht. Als Behördenvertreter aber habe er im politischen Wettbewerb zwischen den Parteien neutral zu sein.

Thüringen gehört zu den Bundesländern, in denen der Landesverband der AfD vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wird. Geführt wird die Partei dort von dem auch bundesweit bekannten Politiker Björn Höcke. Kramer leitet den Thüringer Verfassungsschutz und ist ranghohen AfD-Vertretern ein Dorn im Auge. Jüngst nannte ihn Bundeschefin Alice Weidel öffentlich einen "schmierigen Stasi-Spitzel".

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Großbrand auf Großmarkt in Stuttgart - Mehr als 150 Feuerwehrleute im Einsatz

Auf einem Großmarkt in Stuttgart ist am späten Freitagabend ein massiver Brand ausgebrochen. Es seien mehr als 150 Feuerwehrleute vor Ort, teilte die Feuerwehr am Samstagmorgen mit. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Markt in Stuttgart-Wangen habe eine Lagerhalle komplett in Flammen gestanden. Das Feuer habe zudem auf eine weitere Halle übergegriffen.

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Textgröße ändern: