The National Times - Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung

Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung


Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung
Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung / Foto: © AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit um Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme zur AfD will die Polizeidirektion das erstinstanzliche Urteil anfechten. Sie habe Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt, teilte die Polizeidirektion Oldenburg am Montag mit. Zwar fühle sie sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg "weitgehend bestätigt und bestärkt", erklärte Präsident Andreas Sagehorn. Sie halte aber auch die vom Gericht beanstandeten Aussagen Kühmes für zulässig.

Textgröße ändern:

In dem Fall geht es um ein Zeitungsinterview, das Kühme im August 2023 gab. Der niedersächsische Landesverband der AfD verklagte die Polizeidirektion daraufhin vor dem Verwaltungsgericht. Die Richter bekräftigten im November grundsätzlich, dass ein Polizeipräsident sich öffentlich zu Themen der inneren Sicherheit und Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung äußern dürfe. Ein Teil der Aussagen verletzten aber das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot.

"Aus der schriftlichen Urteilsbegründung ergibt sich, dass eine Vielzahl der von meinem Vorgänger Johann Kühme in diesem Interview getätigten Aussagen zulässig gewesen sind", erklärte Sagehorn. Die Polizei sei demnach "verpflichtet und auch berechtigt", sich zu den Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung öffentlich zu äußern. Das gelte auch dann, "wenn es eine politische Partei" betreffe.

Weiter erklärte Sagehorn, das Verwaltungsgericht selbst betone, dass einzelne Interviewäußerungen in ihrem "Gesamtkontext" zu betrachten seien. Daher halte die Polizeidirektion auch die im erstinstanzlichen Urteil beanstandeten Aussagen für zulässig und beantrage die Berufung.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Großbrand auf Großmarkt in Stuttgart - Mehr als 150 Feuerwehrleute im Einsatz

Auf einem Großmarkt in Stuttgart ist am späten Freitagabend ein massiver Brand ausgebrochen. Es seien mehr als 150 Feuerwehrleute vor Ort, teilte die Feuerwehr am Samstagmorgen mit. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Markt in Stuttgart-Wangen habe eine Lagerhalle komplett in Flammen gestanden. Das Feuer habe zudem auf eine weitere Halle übergegriffen.

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Textgröße ändern: