The National Times - Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden

Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden


Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden

In einem Rechtsstreit um Tagegeld für die Verpflegung während einer Dienstreise am eigenen Dienstort hat sich eine Beamtin vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz durchgesetzt. Zwar sei das in der relevanten Vorschrift genannte Ausschlusskriterium der "geringen Entfernung" von zwei Kilometern nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag. Anders als die Vorinstanz annahm, sei aber die kürzeste Straßenverbindung per Auto statt Luftlinie maßgebend. (Az. BVerwG 5 C 9.24)

Textgröße ändern:

Für die klagende Bundesbeamtin machte dies nach Angaben des obersten deutschen Verwaltungsgerichts am Ende den entscheidenden Unterschied. Während der Ort, an dem sie außerplanmäßig ihre Dienstgeschäfte verrichtete, Luftlinie 1,9 Kilometer von ihrem regulären Dienstort entfernt war, waren es auf dem kürzesten Straßenweg 2,1 Kilometer. Damit war die laut Verwaltungsvorschrift erreichte Mindestentfernung für die Zahlung von sogenanntem Tagegeld erreicht.

In den Rechtsstreit ging es um immerhin 24 Dienstreisen von je mehr als acht Stunden Dauer, welche die Beamtin Anfang des Jahres 2020 an ihrem Dienstort unternehmen musste. In welchen Bereich die Klägerin tätig ist, teilte das Gericht nicht mit. Anschließend beantragte die Frau gemäß Reisekostenrecht ein Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 336 Euro. Ihre Behörde lehnte ab, die Angelegenheit ging zu Gericht.

Der Fall ging durch mehrere Instanzen und wurde dabei unterschiedlich beurteilt, wobei es auch um die Rechtmäßigkeit des Kriteriums der "geringen Entfernung" ging, unterhalb derer kein Tagegeld zu zahlen ist.

Dabei entschied das Bundesverwaltungsgericht laut Urteil nun, dass die Zweikilometerregel der fraglichen Verwaltungsvorschrift mit dem Gesetzeszweck generell vereinbar ist. Demnach sollen alle Dienstreisen ausgeschlossen werden, bei denen typischerweise keine Mehrkosten für Verpflegung entstehen, weil sich Betroffene in gewohnter Umgebung bewegen. Ausschlaggebend sei aber die Straßenverbindung mehr Auto, die im vorliegenden Fall exakt ermittelt wurde. Es waren 2,1 Kilometer.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Großbrand auf Großmarkt in Stuttgart - Mehr als 150 Feuerwehrleute im Einsatz

Auf einem Großmarkt in Stuttgart ist am späten Freitagabend ein massiver Brand ausgebrochen. Es seien mehr als 150 Feuerwehrleute vor Ort, teilte die Feuerwehr am Samstagmorgen mit. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Markt in Stuttgart-Wangen habe eine Lagerhalle komplett in Flammen gestanden. Das Feuer habe zudem auf eine weitere Halle übergegriffen.

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Textgröße ändern: